Den Vermieter an Kosten für Einbruchschutz beteiligen?
Sich mal mit Einbruchschutz der eigenen Wohnung zu beschäftigen, ist ja bestimmt gut, aber leider auch nicht ganz billig. Deswegen überlege ich, ob man denn nicht auch den Vermieter mal ansprechen sollte, ob dieser denn nicht wenigstens einen Teil der Kosten dafür übernimmt.
Wie würdet ihr denn die Aussichten hierfür einschätzen? Glaubt ihr man kann den Vermieter durchaus an den Kosten für Einbruchschutz beteiligen oder geht ihn das eher wenig an? Habt ihr so etwas schon mal probiert und wie hat der Vermieter reagiert?
Ich denke nicht, dass man den Vermieter speziell dazu auffordern kann sich an diesen Kosten zu beteiligen (es sei denn, er macht es freiwillig, weil er davon auch profitieren möchte und es gutheißt). Ich denke eher, dass man so was entweder teilweise von der Steuer absetzen kann, da man das Geld ja in das zu vermietende Objekt investiert hat, oder, dass man es nur über eine Mieterhöhung machen kann.
Das heißt, dass die Miete im Allgemeinen, zum Beispiel um 50 Euro im Monat, erhöht wird, weil die Nebenkosten (der Einbruchsschutz) gestiegen sind. Jedoch muss man dann damit rechnen, dass die Mieter das nicht so toll finden und eventuell ausziehen. Also sollte man lieber vorher ein Gespräch suchen.
Es kommt auf die Art des Einbruchschutzes drauf an, möchtest du nur eine Zeitschaltuhr mit einem Licht dran welches dann angeht, dann wird sich der Vermieter daran wohl kaum beteiligen. Wenn es um eine Kameraüberwachung geht, dann brauchst du ohnehin die Zustimmung vom Vermieter und dann kann man ihn auch auf die geteilten Kosten drauf ansprechen, da es den Wert des Objektes steigert. Es muss auch nicht direkt eine Mietsteigerung stattfinden, gerade wenn man sich die Kosten dafür teilt bleibt es oftmals bei der gleichen Miete.
Ich habe schon einige meiner Vermieter darauf angesprochen und diese waren davon so begeistert, dass alles auf ihre Kosten stattgefunden hatte und hinterher noch nicht einmal eine Mietsteigerung mit dabei war. Das ganze geschah aber auch erst dann, als der Vermieter selbst bereits mehrere Male das Opfer von Einbrechern geworden ist und ich ihn auf Maßnahmen hingewiesen habe. Denn so ganz ohne Eigennutz war es für mich ja nicht, ich hatte damit auch eine höhere Sicherheit im gleichen Haus obwohl bei mir nie eingebrochen wurde im Vorfeld.
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