Definition und Unterschied zwischen Vergehen und Verbrechen

vom 24.03.2017, 14:21 Uhr

Neulich habe ich eine Sendung im Fernsehen gesehen, wo Menschen anrufen konnten und Tipps und Ratschläge im Juristischen bekommen konnten. Einer rief an und meinte, dass er 4 Jahre im Gefängnis war. Er hat aber kein Verbrechen begangen sondern nur ein Vergehen. Aber ich frage mich, was da der Unterschied ist. Wenn jemand 4 Jahre einsitzt und wie er selber sagte, eine 2/3 Strafe abgesessen hat, dann muss das ja schon viel gewesen sein.

Was ist der genaue Unterschied zwischen einem Vergehen und einem Verbrechen im juristischen Sinn? Was muss man gemacht haben um wegen eines Verbrechens verurteilt zu werden und was hat man beispielsweise gemacht um "nur" ein Vergehen begangen zu haben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nur ein Vergehen oder echt ein Verbrechen ist eigentlich die falsche Unterscheidung, denn beides sind Straftaten und dass das eine harmlos ist und das andere nicht, ist zu kurz gedacht. Auf den ersten Blick ist die Unterscheidung einfach. Vergehen werden mit Geldstrafe oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft, Verbrechen ahndet man mit Haftstrafen über einem Jahr.

Außerdem ist der Versuch, ein Vergehen zu begehen, nur dann strafbar, wenn es dazu eine eigene Vorschrift im Strafgesetzbuch gibt. Bei Verbrechen ist bereits der Versuch strafbar. Bis hierher ist es übersichtlich, aber nun wird es kompliziert. Denn je nach schwere der Schuld kann etwas ganz anderes herauskommen.

» cooper75 » Beiträge: 13376 » Talkpoints: 509,41 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Cooper hat es bereits in der kürze ganz gut erklärt. Wenn man es so sieht, dann ist jedes falsch Parken und Knöllchen bereits ein vergehen. Begeht man davon aber zu viele vergehen in einem kleinen Zeitraum hintereinander, dann kann man das auch einmal härter bestrafen als nur mit einer Geldstrafe oder auch nur einem Jahr Gefängnis, und wären dann schon wieder in der Abteilung Verbrechen.

Daher ist es in manchen Sonderfällen nicht so ganz einfach, es auch zu differenzieren und zu unterscheiden. Wenn diese Person also immer zu schnell gefahren ist, dafür Knöllchen kassiert hat und es irgendwann gereicht hat und weitere Schritte eingeleitet worden sind, dann kann man auch für ein Vergehen hinterher länger im Gefängnis landen und damit zu den Verbrechern gehören.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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