Darlehen nach Jahren zum unbestimmten Zeitpunkt zurückzahlen

vom 22.11.2014, 02:56 Uhr

In einem anderem Thread geht es um die Rückzahlung eines Darlehens eines Amtes für Soziale Leistungen. Diese Behörde lies zwischen Bewilligungsbescheid und Rückzahlungsbescheid drei Jahre vergehen.

In dem Thread wurde erwähnt, dass zum Beispiel auch Gerichtskostenbeihilfe teilweise Jahre später zurückgezahlt werden muss. Nachdem was ich nun gelesen habe, ist es bei anderen Beihilfen eher so, dass sofort geprüft wird, ob diese zurückgezahlt werden können und entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Bei Prozeßkostenbeihilfe einkommensabhängig in monatlichen Raten, die natürlich bei Veränderung des Einkommens verändert werden können.

Zudem wird dabei, sowie auch bei allen anderen mir bekannten Darlehensvereinbarungen eine Rückzahlung sofort vereinbart. Diese kann manchmal erst später beginnen, ähnlich wie bei Ratenkäufen mit dem Werbeslogan "heute kaufen- nächsten Jahr/in drei Monaten/etc." zahlen. Bei anderen Behörden gibt es teilweise Leistungen, die erst einmal vorläufig übernommen werden und es wird später geprüft, ob und in welcher Form eine Rückzahlung erfolgen soll. Darüber wird dann aber auch meist nach wenigen Wochen entschieden, wenn zum Beispiel notwendige Unterlagen vorliegen.

Oder kennt ihr andere Darlehen, bei denen die Rückzahlungsvereinbarungen erst Jahre später entschieden werden? Wäre es überhaupt rechtens zum Beispiel mit einer Bank einen Kreditvertrag zu vereinbaren, wo Rückzahlung auf einen von der Bank im Nachhinein bestimmten Zeitpunkt Jahre später erfolgen soll? Sollten nicht selbst private Kreditverträge einen Hinweis auf die Rückzahlung erhalten? Würdet ihr euch auf ein Darlehen einlassen, dass ihr irgendwann zurückzahlen sollt?

Benutzeravatar

» Trisa » Beiträge: 3269 » Talkpoints: 20,14 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Es gibt da viele Varianten. Aber allein bei der Prozesskostenhilfe kannst du heute, wenn man sie bewilligt bekommt, nicht wissen, ob man sie später zurück zahlen muss. Die Gerichte haben ja die Möglichkeit vier Jahre lang zu prüfen, ob sie eine Rückzahlung fordern können. Und auch da handeln sie recht unterschiedlich. So kenne ich Leute, die wirklich jedes Jahr eine Prüfung hatten. Aber es gibt auch Menschen, die erst eine Prüfung haben kurz bevor die vier Jahre vorbei sind.

Auch bei Verbraucherkrediten kann man da unterschiedliche Zahlungsmodalitäten aushandeln. Zum Beispiel, dass man beim Kredit selbst nur die Zinsen bezahlt, aber zum Ende der Laufzeit die Auszahlung einer Lebensversicherung als Tilgung nutzt. Auch ein Bausparvertrag kann da zur Tilgung genutzt werden, so dass man während der Laufzeit beim Kredit eben nur Zinsen zahlt und die eigentliche Tilgung eben in eine Sparanlage zahlt. Ob das günstiger ist, muss man individuell ausrechnen.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^