Darf angemietete Wohnung jahrelang unbewohnt bleiben?

vom 14.07.2017, 17:54 Uhr

In meiner Nachbarschaft gibt es einen seltsamen Fall. Vor elf Jahren bekamen wir einen netten neuen Nachbarn, der nach drei Jahren aus der Wohnung auszog. Vorgeblich. Denn eigentlich zog er wohl nie so ganz aus, hat nur die Wohnung geräumt und wo anders gelebt. Die ersten Jahre habe ich mir noch gar nichts dabei gedacht und habe ihm die überquellende Post wieder in den Kasten gestopft und angefangen mich zu wundern.

Zweimal hat die Verwaltung die Wohnung aufgebrochen, um auszuschließen, dass er nicht doch tot dort liegt, aber die Wohnung war wie erwartet leer mit einem Restbestand von Mobiliar. Ich gehe davon aus, dass er die Wohnung nur noch aufgrund irgendwelcher Amtsgeschichten und einer neuen Beziehung zum Schein behält. Aber allmählich, nach acht Jahren fängt es doch an mich zu nerven. Er kümmert sich um nichts, leert nur zweimal im Jahr den überquellenden Kasten, putzt natürlich auch nicht und öffnet nie die Wohnung, wenn dort etwas gemacht werden muss. Von außen ranken sich die Spinnweben an der Wohnungstür lang, die Farbe blättert ab.

Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, solange er die Miete zahlt, wäre alles in Ordnung. Aber hat man als Mieter dem Eigentum gegenüber nicht auch gewisse Pflichten bezüglich der Instandhaltung? Zum Beispiel regelmäßig zu lüften, die Toilettenspülung zu betätigen, überhaupt mal nach dem Rechten sehen sowie seinen Briefkasten zu leeren? Vom Putzen jetzt mal ganz ausgenommen. Ich habe rechtlich nicht so richtig etwas darüber finden können, ob man eine angemietete Wohnung auch bewohnen muss, wie ist denn da wohl die Rechtslage? Darf und kann man so einem Mieter kündigen?

» Verbena » Beiträge: 4940 » Talkpoints: 1,49 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Verbena hat geschrieben:Aber hat man als Mieter dem Eigentum gegenüber nicht auch gewisse Pflichten bezüglich der Instandhaltung? Zum Beispiel regelmäßig zu lüften, die Toilettenspülung zu betätigen, überhaupt mal nach dem Rechten sehen sowie seinen Briefkasten zu leeren? Vom Putzen jetzt mal ganz ausgenommen. Ich habe rechtlich nicht so richtig etwas darüber finden können, ob man eine angemietete Wohnung auch bewohnen muss, wie ist denn da wohl die Rechtslage? Darf und kann man so einem Mieter kündigen?

Ein Mieter muss sich um die Mietsache kümmern. Entweder selbst oder er beauftragt jemanden. Dazu gehören dann auch die Dinge wie die Hausordnung zu erledigen, den Briefkasten zu leeren und zu lüften damit keine Bauschäden entstehen sowie auch die Ableser ins Haus lassen damit die Nebenkostenabrechnung erstellt werden kann. Kommt er dem allen nach, dann kann der Vermieter dagegen wenig machen und unternehmen. Macht er das alles nicht, dann kann der Vermieter auch kündigen aus diesem Grund nachdem der Mieter abgemahnt worden ist. Für aufgetretene Schäden die durch das nicht Lüften eintreten usw. kann der Vermieter den Mieter haftbar machen.

Aber dann kommt noch mit dazu, dass manche Städte das unterbinden und dort verpflichten, dass nach spätestens 6 Monaten Leerstand jemand wieder einzieht. Ganz gleich ob es noch vermietet ist oder nicht, bekommt die Stadt das gemeldet, dann zahlt der Vermieter eine Geldstrafe. Lässt du hier eine Wohnung unbewohnt stehen für über 6 Monate und das wird gemeldet, dann kostet das den Vermieter 25.000 Euro Bußgeld. Bei über 12 Monaten dann sogar 50.000 Euro. Sprich hier sind die Vermieter angehalten so etwas schneller zu beenden, da es ihnen dann an den eigenen Geldbeutel geht und der Wohnungsmarkt so dermaßen überlaufen ist, dass genug Wohnungen fehlen und seit 2 Jahren hier dagegen entschieden vorgegangen wird.

Das hat der Vermieter von meinem Ex Partner auch zu spüren bekommen, nachdem er das geerbte Haus mit 8 Wohneinheiten nicht weiter vermietet hatte bzw. zwei Mieter dort nicht mehr wohnten aber noch gemeldet waren und Miete zahlten. Die Stadt bekam einen Hinweis, es kam jemand sich das vor Ort anschauen und die Nachbarn befragen und schon ging der Bußgeldbescheid heraus. Für jede Wohnung durfte der gute Mann am Ende 50.000 Euro bezahlen, da der Leerstand über 12 Monate her war und er nicht neu vermietet. Das hat ihm am Ende auch das Genick gebrochen, denn eigentlich wollte er das Haus abreißen und hat daher niemanden mehr eingemietet, war danach finanziell nicht mehr möglich und er musste das Haus verkaufen.

Sprich, das wäre zu schauen ob das in deiner Stadt ebenfalls gemacht wird und wenn man sich dann genervt fühlt, dann gibt man einen Hinweis darauf, erzählt demjenigen der das kontrolliert wie es ist und dieser macht dem Vermieter dann schon Beine. Sind aber vor allem die Ballungsräume und Großstädte die das angefangen haben seit wenigen Jahren, woanders ist mir das noch nicht unter gekommen und auch wo meine Wohnungen sind die ich vermiete, gibt es das nicht.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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