Buchverkauf und Gewerbeanmeldung
Evtl. hat ja hier jemand schon entsprechende Erfahrungen gesammelt. Wollte nämlich fragen, ob der im Folgenden geschilderte Fall nicht auch einfacher geht bzw. ob wirklich alle Schritte zu machen sind.
Es geht um die Situation in Deutschland. Hier hat ein Rentner ein Buch geschrieben und davon auf eigene Kosten einige Exemplare drucken lassen. Auch eine ISBN Nummer wurde besorgt und nun wird das Buch von eben diesem Rentner "vertrieben". Genaugenommen bietet der Rentner dieses Buch auf Lesungen an, zu denen der Rentner eingeladen wird. Das aber eher mit "mäßigem" Erfolg. Wobei es hier wirklich nicht um einen Massenmarkt geht. Und soweit scheint das alles reibungslos zu gehen.
Zu den Zahlen: das Buch soll unter 20 Euro kosten und verkauft wurden in den letzten 1,5 Jahren ca. 30 Stück. Also noch weit entfernt, die eigenen Kosten zu decken. Aber das soll nicht das Problem sein bzw. es war nie das Ziel, hier kommerziellen Erfolg zu haben.
Fakt ist, dass das Buch eben ohne Verlag selbst "vermarktet" wird. Nachdem ich jetzt gefragt wurde, ob ich nicht eine Webseite erstellen könnte, welche die Verbindung des Buches zur Adresse des Rentners darstellen könnte (wurde öfter auf Lesungen angesprochen, dass Interessenten sich später entschieden hätte, dann aber keine Kontaktmöglichkeit gesehen hätten).
Aber in meinen Augen ist das dann weit mehr als die "künstlerische" Arbeit. Spätestens damit wäre doch der Rentner schon "Gewerbetreibender" und die Webseite die nur die Bezugsadresse müsste so behandelt werden, wie ein Online-Shop. Das bedeutet, es bräuchte auch eine Gewerbeanmeldung für den Rentner. Ist das so oder geht es auch ohne Gewerbe?
Es ist egal, ob er dabei seine Kosten deckt oder nicht. Sobald sich ein Autor selbst um den Vertrieb kümmert, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Da kommt auch ein Rentner nicht dran vorbei. Denn er betreibt ja hier eindeutig einen Handel und somit eben ein Gewerbe. Da sollte man den Vertrieb lieber anderen Leuten überlassen und nur seine Tantiemen kassieren. Damit bleibt man nämlich Freiberufler.
Danke für die Antwort. Das Problem mit den Verlagen ist ja, dass man erst noch einen finden muss. Hier hat der Rentner sich für den vermeintlich leichten Weg entschieden. Es gibt eine ISBN Nummer und das Buch wurde bereits gedruckt - liegt nur vor und es wird versucht, dieses unter die Leute zu bringen.
Bei einzelnen Lesungen ist das Publikum zwar da - viele aber kaufen nicht gleich. Bei manchen Rückmeldungen bekommt man aber mit, dass diese später gerne gekauft hätten, es aber nicht konnten, weil sie die Anschrift des Rentners nicht hatten.
Aber grundsätzlich ist das schon richtig - ein Verkauf ist dann Handel und das ist ein Gewerbe!
Also eine Gewerbeanmeldung ist meines Erachtens schon notwendig, da eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen könnte. Wenn es nun einige wenige Bücher gewesen wären, die er selbst mal gekauft hat und diese nun verkauft, weil sie ausgelesen odgl sind, ist das eine private Sache würde ich sagen, solange es ein bestimmtes Limit nicht übersteigt.
Was wäre nun gewesen, wenn er statt 30 auf einmal 100 Exemplare verkauft hätte über einen gewissen Zeitraum?Mit einer Anmeldung ist man auf der sicheren Seite und kann u.U. eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen (§19 Umsatzsteuergesetz).
In dem Fall hier hat er ja ein Buch produziert mit dem Ziel, es zu verkaufen. Das hier ist nur meine Meinung und keine bindende Beratung. Zur Sicherheit sollte man auf dem Gewerbeamt / Finanzamt mal nachfragen.
Ich bin da kein Fachmann, habe mich da aus Interesse mal belesen. Also keine Garantie für Richtigkeit.
So weit ich das verstehe, ist der Herr jetzt eigentlich schon ein Verleger. Klingt komisch, aber wenn er selbst zu einer Druckerei geht, drucken lässt und ein eigenes Buch herausgibt, ist man das. Verleger klingt enorm hochtrabend, ist aber kein geschützter Ausbildungsberuf, wie Bäckermeister zum Beispiel. Sprich: Wenn man auf Nummer sicher gehen will, sollte man das schon als Gewerbe anmelden und das ganze sauber über das Finanzamt abwickeln. Weil wenn man erwischt wird, nachträglich nachzuweisen, dass man nur Kosten hatte und keinen Gewinn ist vermutlich schwieriger, als wenn man das gleich macht.
An Stelle von dem Herren würde ich unbedingt einen Steuerring oder einen Steuerberater aufsuchen. Oder mir zumindest ein gutes Handbuch kaufen, wo was über das Selfpublishing drin steht. Dann hat man auf jeden Fall schon mal Erstinformationen, auch zum Kleinunternehmerdasein. Allerdings weiß ich nicht, ob darin auch erklärt wird, wie die Situation ist, wenn man Rentner ist. Ob da die gleichen rechtlichen Voraussetzungen, wie für jüngere Leute gelten.
Und wenn man eh vielleicht gerade mal die Kosten deckt, wird man vermutlich auch wenig Steuern zahlen müssen. Aber dazu kann man so ferndiagnostisch wenig sagen.
Wichtig, auch wenn du nicht direkt danach gefragt hast: Aufpassen muss er übrigens auch mit seiner Krankenversicherung! Auch da gibt es Besonderheiten zu beachten, wenn man Bücher verlegt. Auch da sollte er sich mal beraten lassen, ob das mit den Versicherungskonditionen als Rentner so ohne weiteres vereinbar ist.
Ich widerspreche hier einmal den gängigen Meinungen. Der Selbstverlag eines Buches und der Verkauf des eigenen Werkes sowie die Veranstaltungen von Lesungen machen aus einem freiberuflichen Autor keinen Gewerbetreibenden, der zusätzlich zu seiner freiberuflichen Tätigkeit auch noch ein Gewerbe anmelden muss.
Das ganze ist bereits in den 70-er Jahren des letzten Jahrhunderts geklärt worden und das entsprechende Urteil hat bis heute Bestand. Selbstverlag ist kein Gewerbe. In seinem Urteil vom 11.05.1976 mit dem Aktenzeichen VIII R 111/71 führt der Bundesfinanzhof aus: "Die bloße Verwertung eigener schriftstellerischer Erzeugnisse im Rahmen des Üblichen ist in der Regel der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen”.
Alle möglichen Ratgeber zum Thema Steuer sagen meist etwas anderes. Aber sie liegen in dem Punkt einfach falsch. Natürlich kann man für den Selbstverlag ein Gewerbe anmelden, dann wird das eben so abgerechnet und versteuert. Aber das muss man nicht tun!
Erst wenn man mit dem Verkauf beispielsweise Honorarkräfte beauftragt oder Mitarbeiter für den Verkauf einstellt oder die Verkaufszahlen einen gewerblichen Massenvertrieb darstellen, ist die Anmeldung eines Gewerbes notwendig.
Bei den wenigen Büchern gehört der Selbstverlag und der eigene Verkauf zu einer schriftstellerischen Tätigkeit einfach dazu und machen aus der Freiberuflichkeit noch lange kein Gewerbe. Die Finanzämter akzeptieren das ohne weitere Probleme.
Wow, cooper75, da habe ich wieder was dazu gelernt. Das Urteil kannte ich noch gar nicht. Und nicht nur in Handbücher habe ich das noch nicht gefunden, auch auf vielen Webseiten, wo sich Schriftsteller austauschen, habe ich dazu noch nichts gefunden. Ich verstehe gerade nicht, warum das nicht bekannter ist, denn so ein Urteil ist doch für viele Autoren, gerade in der heutigen Zeit mit Selfpublishing von eBooks ein Segen!
Von daher würde ich aber trotzdem Beratung einholen, in dem Fall dann vielleicht eher bei einem Fachanwalt, ob das Urteil auch in meinem individuellen Fall gültig wäre, besonders als Rentner. Einfach um sich sicher zu fühlen, dass man nichts falsch macht und sich im Gespräch mit dem freundlichen Finanzbeamten auch auf einen Anwalt verweisen kann.
Man muss nicht teure Fachleute bemühen. Man kann auch einfach mit Verweis auf dieses Urteil seinen freundlichen Finanzbeamten fragen. Der gibt einem kostenlos und schnell die nötige Auskunft und wird später auch nicht meckern, weil er es selbst abgesegnet hat.
Gut, das ist deine Meinung, aber willst du dafür die Hände ins Feuer legen, wenn es nun doch anders ist? Etwas aufzuziehen und damit Geld zu verdienen ist kein Spaß sondern immer eine abklärenswerte Sache. Man kann sich nicht auf ein (vor über 40 Jahre) gefälltes Urteil verlassen, beim Nächsten ist es dann doch wieder anders.
Eine Anmeldung als Kleingewerbetreibender ist nicht das Ende der Welt. Es gibt viele Vorteile, z.B. eben die Kleinunternehmerregelung, einfache Buchführung und wenig Bürokratie. Selbst wenn man nun Freiberufler wäre, ist es meines Erachtens logisch, sich mal an das Finanzamt zu wenden und / oder das Gewerbeamt, gerade wenn man keine Ahnung hat von so etwas. Schließlich braucht man auch eine Steuernummer, eventuell eine Umsatz Steuer ID.
Auf Internetquellen würde ich mich da nicht unbedingt immer verlassen, da dort oft nur subjektive Meinungen stehen und Jeder seinen Senf dazu geben kann. Man sollte keine Angst haben, sich bei fachkundiger Stelle einen Rat einzuholen, wenn man ernsthaft und dauerhaft so was aufziehen will.
Desweiteren, wenn man selbst Lesungen macht oder an Einer teilnimmt, kann es unter Umständen auch sein, das weitere Umsätze wie Eintritt der Zuhörer, Anfahrtskosten etc. einem bezahlt werden, dass muss meines Erachtens ja auch irgendwo erfasst werden. Auch die Ausgaben, eben wie Anfahrtskosten, Werbekosten etc. will man ja nicht verschenken.
Nochmal an der Stelle, das hier ist keine Beratung, nur meine Meinung und meine Erfahrungen.
@Nebula: Natürlich lege ich für eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes meine Hand ins Feuer. Eine höhere Instanz für Steuer- und Finanzfragen haben wir schließlich nicht. Außerdem gehe ich davon aus, dass meine Professoren für Steuerrecht keine kompletten Idioten waren.
Du beziehst das alles so schön auf das Kleingewerbe. Es sieht aber nicht mehr so simpel aus, wenn man diese Grenze überschreitet. Und ich tue alles dafür, dass ich Freiberufler bleibe. Denn ich habe weder Lust auf eine doppelte Buchführung, noch möchte ich Gewerbesteuer zahlen. Folglich prüfe ich sehr genau, was ich darf und was nicht.
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