Buchverkauf und Gewerbeanmeldung

vom 16.10.2015, 00:01 Uhr

Letztlich finde ich es aber müßig bei diesem Fallbeispiel darüber zu diskutieren, dass die Verkäufe durch die Decke gehen könnten. Im Startbeitrag wurde ja erwähnt, dass der Rentner ein Nischenthema bedient. Dass da plötzlich tausende Bücher gekauft werden wollen, ist zwar ein schöner Traum aber nicht unbedingt realistisch.

Zudem verkauft der Rentner ja nicht im Internet, sondern auf Lesungen. So kann der schon gut steuern, wie viel er verkauft. Wenn er zu jeder Lesung beispielsweise maximal zehn Exemplare des Buches mitnehmen würde, dann wäre die Verkaufszahl allein dadurch schon streng limitiert. Da können dann nicht einfach tausende Bestellungen über Nacht herein platzen.

Abgesehen davon um bei diesem Beispiel zu bleiben: In manchen werden bei Autorenlesungen auch Gelder gezahlt, damit der Autor zum Beispiel die Fahrkarte zum Zielort zahlen kann und eine gewisse Summe zur Verfügung hat, dass er sich dort Essen oder Unterkunft kaufen kann und vielleicht auch noch etwas Geld übrig behält. Wenn der besagte Rentner also Geld für die Anwesenheit bei der Lesung bekommt, müsste das auch berücksichtigt werden.

Und dem fiktiven Rentner traue ich auch zum dass er sich nicht nur im Internet in einem Forum informiert, sondern dass er das, was er dort liest nur als erste Anregung nimmt, um dann Steuerfachleute zu fragen. Zumindest würde ich das so machen, wenn ich an Stelle des Rentners wäre und in so eine Situation käme. Und wenn mann zumindest schon mal etwas über dieses Urteil gelesen hat, kann man ja wenigstens den zuständigen Finanzbeamten und/oder Steuerberater darauf ansprechen. Wenn man keine Ahnung von dessen Existenz hat, wird das schon schwierig.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge



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