Blutdruckmessgerät - wann ist es eine Krankenkassenleistung?

vom 30.04.2015, 09:52 Uhr

Meine Tante hat seit einiger Zeit einen sehr hohen Blutdruck. Sie ist in den Wechseljahren und hat gleichzeitig auch noch eine Schilddrüsenunterfunktion. Sie nimmt seit einiger Zeit Tabletten gegen die Unterfunktion und auch für den Blutdruck. Der Arzt meinte, dass sie den Blutdruck immer wieder zwischendurch messen sollte. Sie hatte noch ein altes Messgerät von ihrer Mutter, aber das hat gestern den Geist aufgegeben.

Nun braucht meine Tante ein neues Gerät, welches ihr aber im Moment zu teuer ist und die Zeit fehlt ihr auch täglich zur Arztpraxis zu fahren. Außerdem hat sie festgestellt, dass bei ihr der Blutdruck beim Arzt, durch die Aufregung, immer höher ist. Kann meine Tante ein Blutdruckmessgerät von der Krankenkasse bekommen oder ist es unmöglich das zu versuchen? Was muss meine Tante machen um es erstattet zu bekommen?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ja, es gibt Leute, die so viel Angst vor dem Arzt haben, dass in der Praxis dadurch der Druck erhöht ist. Wenn aber das häusliche Messgerät gestern den Geist aufgegeben hat, dann ist eher nahe liegend, dass es möglicherweise nicht mehr korrekt gemessen hat und dass die Abweichungen daher kamen.

Zur Erstattungsfrage: Es gibt so viele Krankenkassen, die unheimlich viele unterschiedliche Kulanzrahmen haben. Es kann also durchaus sein, dass Krankenkasse A unter gar keinen Umständen das erstattet und Krankenkasse B unter bestimmten Bedingungen ja zur Erstattung sagt.

Was sie tun sollte: Einfach mit der eigenen Kasse Kontakt aufnehmen, denen die gesundheitliche Lage schildern und auch sagen, wie hoch üblicherweise der Blutdruck ist. In dem Fall muss sie halt sehen, wie die Antwort lautet. Wenn die Krankenkasse ablehnt, haben die dort vielleicht eine Idee, wie man in wirtschaftlicher Not sonstige Hilfe beantragen könnte. Vielleicht kann man ja so ein Gerät ähnlich wie eine Waschmaschine, wenn es lebensnotwendig ist mit einer Subventionierung kaufen? Oder man schaut sich gezielt nach einem guten gebrauchten Gerät, zum Beispiel aus einer Haushaltsauflösung, um.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Wenn der Arzt das Blutdruckmessgerät verordnet, dann ist es ein erstattungsfähiges Hilfsmittel. Also geht der erste Weg zum Arzt. Hält der eine engmaschige Überwachung bei einem schwer einstellbaren Hochdruck für notwendig, dann schreibt er eine Verordnung.

Möchte der Arzt das nicht verordnen, dann lohnt sich Anfrage bei der eigenen Krankenkasse. Oft beteiligen sich die Kassen an den Kosten, wenn bestummte weitere Risikofaktoren vorliegen. Allerdings kostet ein vernünftiges Gerät nur rund 30 Euro, das kann man also notfalls selber tragen. Und wenn eine Apotheke mal wieder eine Rabattaktion durchführt, wird es deutlich günstiger.

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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