Bilder für Exposé für Wohnung - muss man zustimmen?
Familie A zieht aus einer Wohnung aus und haben gestern die Kündigung abgegeben. Das heißt, dass sie zum 1.6. aus dieser Wohnung ausziehen. Nun rief der Vermieter an und meinte, dass er ein Exposè für die Wohnung erstellen will und dafür Bilder von der Wohnung braucht. Aber die Familie ist nicht begeistert, dass private Fotos von der Wohnung gemacht werden. Kinderzimmer und Schlafzimmer und auch die anderen Zimmer sind für die Familie doch sehr privat.
Der Vermieter besteht wohl aber darauf, weil man als Mieter auch eine Mitwirkungspflicht hätte, damit die Wohnung auch weiter vermietet werden kann. Ist das richtig, dass man da unbedingt zustimmen muss oder kann man sich gegen die Fotos wehren? Inwieweit muss man solchen Fotos zustimmen? Hättet ihr Probleme damit eure Wohnung für die Öffentlichkeit im Internet fotografieren zu lassen?
Die Rechtslage scheint hier aufgrund einiger Präzedenzfälle relativ eindeutig. Zum einen hat der Vermieter natürlich das Recht, im Zuge der Behebung von Schäden und Mängeln auch Zugang zur Wohnung zu erhalten. Da es sein Eigentum ist und er den einwandfreien Zustand der Wohnung gewährleisten muss, ist er hierzu sogar verpflichtet.
In dem angegebenen Falle handelt es sich jedoch nicht um eine solche Gewährleistung. Vielmehr ist es, aus Sicht des Vermieters, der Versuch die Immobilie schnellstmöglichst wieder an den Mann, bzw. die Frau zu bringen. Und hier kommen wir zum Casus Knacksus: Denn obwohl der Mietvertrag gekündigt wurde, läuft er ja bis zum Ende der Kündigungsfrist. Somit sind die Bewohner immer noch Mieter und haben somit vollen Anspruch auf die Wahrung ihrer Privatsphäre.
Eine "Mitwirkungspflicht" gibt es in diesem Falle auch nicht, es sei denn sie ist im Mietvertrag festgehalten - und selbst dann müsste es erst geprüft werden. Fakt ist, dass das Fotografieren der Wohnung und privaten Räumlichkeiten des Mieters und das weiterzeigen an eine undefinierbare Menge an Personen ohne Kontrolle ein Eingriff in die Privatsphäre wäre, und dem Vermieter so nicht gestattet ist. Es steht hier natürlich den Mietern und Vermietern frei, über den Sachverhalt zu diskutierten und zu verhandeln - beispielsweise könnte man anbieten, Fotos zu genehmigen und dafür die Renovierungskosten an den Vermieter abtreten.
Die Frage ist aber natürlich immer, inwiefern man sich bisher mit dem Vermieter gut verstanden hat und die Auszugssache "glimpflich" klären möchte. Das ist jeweils ein Sachverhalt, der nach eigenem Ermessen abgesprochen werden sollte. Ich persönlich glaube, ich hätte kein Problem damit, wenn meine Räumlichkeiten fotografiert würden, so lange ich natürlich Zeit hätte ein wenig Ordnung zu schaffen und meine persönlichen Dinge etwa beiseite räumen könnte. Aber ich weiß, dass es da viele Menschen gibt, denen es anders geht und die einen hohen Anspruch an ihre Privatsphäre haben.
Ich würde das nicht dulden. Man muss damit rechnen, dass jeder, der sich für eine Wohnung interessiert, die Fotos mit persönlicher Einrichtung sieht. Darunter können Bekannte sein und auch solche Menschen aus der Nachbarschaft, ja selbst der eigene Chef und die Kollegen. Ich glaube nicht, dass mir das gefallen würde.
Der Vermieter kann einen Plan der Wohnung ins Internet setzen. Was in den einzelnen Räumen zur Zeit steht, geht niemanden etwas an. Anhand des Grundrisses mit Maßen kann sich jeder ein Bild machen. Familie A sollte es ablehnen, wenn sie es nicht wollen.
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