Bienenschwarm auf fremden Grundstück fangen?
Ich habe immer wieder davon gehört, dass es gerade bei Bienen speziellere Regelungen geben soll. Es gibt auch immer wieder Streit darum, wem ein Bienenschwarm jetzt wirklich gehört. Viele behaupten, dass ihnen der Schwarm gehören würde, wenn er sich auf ihrem Grundstück niederlassen würde. Ich habe allerdings gehört, dass man als Imker sogar fremde Grundstücke ohne Erlaubnis betreten darf, nur um dem eigenen Schwarm folgen zu können und wieder einzufangen.
Ich kann das sehr gut nachvollziehen. So ein Bienenschwarm ist gerade heute auch sehr teuer und er ist ja immer noch im Eigentum des Imkers, auch wenn er sich auf die Suche nach einem neuen Zuhause macht. Ich stelle es mir aber doch spannend vor, dem Bienenschwarm hinterherzufahren und die ganze Zeit zu versuchen ihn einzufangen. Einfach wird das sicherlich nicht sein, daher auch die Erlaubnis auf fremde Grundstücke zu gehen denke ich. Ich fände das als Eigentümer des Grundstückes völlig okay, nicht jeder möchte Bienen in seinem Garten als Schwarm wohnen haben.
Wie findet ihr die Regelung, dass man auch auf fremde Grundstücke darf um einen Bienenschwarm zu verfolgen? Hat diese Regelung heute überhaupt noch so viel Bedeutung? Fändet es ihr fairer, wenn demjenigen wo der Bienenschwarm landet, dieser auch gehören würde?
Ich wollte immer schon Bienen fangen. Das kann doch jeder. Vielleicht solltest Du dazu auch eine Anleitung liefern und erklären, wie ich die Bienen dazu bringen kann, auf meinem Grundstück zu landen. Vielleicht sollte ich diese mit speziellen Blüten anlocken oder so.
Da Bienenschwärme erstens für den Imker wertvoll, zweitens für die Landwirtschaft unersetzlich und drittens bei Privatleuten auf dem Grundstück unbeliebt sind, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch den Umgang. Schwärmt ein Volk aus, wird es herrenlos, wenn der Imker es nicht verfolgt. Bei der Verfolgung darf er auf fremde Grundstücke gehen und das Volk auch aus einem fremden Stock holen, falls es da eingezogen ist. Entsteht dabei ein Schaden, muss er den ersetzen.
Was daran nun so unmöglich sein soll, weiß ich nicht. Die wenigsten werden sich freuen, wenn ein Schwarm in ihrem Garten haust oder vor dem Fenster einziehen möchte. Wenn da der Imker mitkommen kann und seinen Schwarm wieder einsammeln möchte, werden die meisten wohl erleichtert sein.
Ich wusste nicht, dass die Imker dann einfach so fremde Grundstücke betreten dürfen. Ich denke, dass es trotzdem nicht schadet, wenn man vorher ankündigt, dass man seine Biene einsammeln möchte, weil sich diese auf dem Grundstück niedergelassen haben. Die meisten Gartenbesitzer werden auch sicherlich froh sein, wenn die Bienen so schnell wieder verschwinden und sie sich nicht weiter darum kümmern müssen.
Mit wie vielen Menschen, die oft gar nicht erreichbar sind, soll ein Imker sich denn bitte unterhalten, wenn ein Schwarm mit knapp 30 Kilometer pro Stunde unterwegs ist und die Luftlinie nimmt? Dann kann er den Schwarm direkt aufgeben und jeder kann ihn nehmen.
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