Beziehung beendet - wer bekommt den Hund?

vom 27.09.2016, 14:16 Uhr

Meine Freundin hat sich vor kurzem von ihrem Partner getrennt, mit dem sie fünfeinhalb Jahre zusammen war. In dieser langen Beziehungszeit haben sich die beiden dazu entschlossen, zusammenzuziehen und sich einen Hund anzuschaffen, um den sie sich beide kümmern wollten. Natürlich ahnte zu diesem Zeitpunkt keiner von beiden, dass die Beziehung auf eine Trennung hinausläuft.

Auf jeden Fall pflegen die beiden seit nun etwas über zwei Jahren diesen Hund, den sie aus dem Tierheim geholt hatten. Dieser Hund hatte mit einigen Krankheiten zu kämpfen, wodurch er viel Aufmerksamkeit und Zuwendung brauchte, um sich zu erholen.

Alles schien perfekt, weswegen ich umso schockierter war, als meine Freundin mir vor einigen Tagen am Telefon erzählte, dass sie und ihr Partner keine gemeinsame Zukunft sehen. Jetzt wird eben nicht nur der Haushalt wieder aufgeteilt, sondern es geht auch um die konkrete Frage, wer den Hund bekommt. Beide sind sich uneinig und jeder besteht im Endeffekt darauf, dass er das Recht hätte, ihn zu behalten. Ich kann es auch verstehen, denn nach einem gemeinsamen Entschluss und zwei Jahren, in denen man eine Beziehung zu dem Hund aufgebaut hat, mag es nicht leicht sein, diese einfach wieder zu beenden.

Ihr damaliger Partner ist sogar so weit, dass er meiner Freundin mit einem Anwalt gedroht hat und sie mit der Geschichte vors Gericht ziehen will, sollte sie den Hund nicht freiwillig abgeben. Ich finde sein Verhalten ja schon ein wenig überspitzt und gehe davon aus, dass er es nur als Drohung ausgesprochen hat, es aber nicht ernsthaft in Erwägung zieht.

Aber falls er seine Drohung doch wahr macht: Wie sieht die Rechtslage zu dem Thema aus? Wer bekommt im Falle eines Beziehungsabbruches das Haustier, wenn es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen kann? Hat jemand da Erfahrung?

» Aguti » Beiträge: 3109 » Talkpoints: 27,91 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hat nur einer den Schutzvertrag im Tierheim unterschrieben? Dann ist die Rechtslage eindeutig. Wenn beide unterschrieben haben wird es schwierig. Auf wessen Namen ist der Hund angemeldet? Wer steht als Besitzer im Heimtierausweis? So oder so ist der Eigentümer aber immer noch das Tierheim und die dürften im Zweifel entscheiden können wo der Hund leben soll.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


In den USA wirkt es für viele immer so, als kann man auch in Eheverträgen reinschreiben, dass der neue Partner nichts mit dem geliebten Hund zu tun haben darf. Besuchsrechte für den Hund usw. Das kommt für uns hier schon immer super doof rüber, aber hat da drüben kein Hand und Fuß und hier in DE sind Gerichtsverhandlungen wegen Hunde nicht selten, aber oftmals auch genau so aussichtslos - das wollte ich mal mit dem Beispiel am Rande anmerken.

Der Hund wurde gemeinsam angeschafft. Somit ist das Tier auch für beide entsprechend eine Anschaffung. Gerichte entscheiden ja über "Sachgegenstände" wo sie Hunde drunter zählen würden. Es kann aber schon schwerer werden, wenn man sich auf diesen Quatsch einlässt nachzuweisen, wer zum Beispiel bisher auch finanziell für das Tier aufgekommen ist.

Bei mir war das zum Beispiel so, dass ich die Impfpässe auf meinen Namen hatte, die Tierarztbesuche auf meinen Namen und von mir via Kontoauszug bestätigt bezahlt wurde. Mein Ex-Freund hat somit gestreichelt, den Hund als seinen wegen gemeinsamer Anschaffung bezeichnet, aber bezahlt habe ich letzten Endes.

Aufgrund dieser Sachlage wurde meinem Ex-Freund bereits mitgeteilt, dass ich bisher die finanzielle Sicherheit des Tieres war und die Gunsten daher schon mehr bei mir liegen und er sich bitte nochmal überlegen möchte, sich gütlich zu einigen. Schließlich wolle er den Hund doch auch mal besuchen und sich das nicht auch versauen, wenn man diesen liebt oder?

Letzten Endes wurde sich dann auch geeinigt und wie zu erwarten, kam er ihn nur zu Anfang besuchen und das war es! Er hatte dann nämlich keinen Bock mehr, er hat den auch nicht mehr abgeholt usw. Ging ungefähr sechs Monate gut und das war es. Ich schätze mal, man wollte mir nur wehtun mit der Drohung ihn mir wegzunehmen, weil ich an dem Hund hing und er mich für meine Trennung bestrafen wollte.

Ich bin kein rechtlicher Profi! Das sei angemerkt. Doch wer einen Hund in einer Ehe gemeinsam anschafft, muss bei der Scheidung eben auch die Sachtrennung vornehmen. Geht natürlich beim Hund nicht. Somit hoffen Gerichte auf eine Einigung. Wenn das dort jedoch nicht möglich ist, dann schauen Gerichte sehr wohl darauf, wer zum Beispiel die Zeit zuvor finanziell aufgekommen ist, die Pflege laut Tierarzt usw. hatte.

Würde heißen, wenn in dem Fall deiner Freundin sie jetzt am meisten beim Tierarzt gesehen wurde, ist das für sie ein Pluspunkt. Wenn er keine Zeit hatte, ist das in dem Fall sein "Pech". Denn ein Gericht entscheidet letzten Endes im Zweifel immer dahin, wo sie davon ausgehen, dass der Hund es gut hat, die Pflege und Versorgung garantiert ist. Wenn der Partner also nachweisen kann, dass er das auch innerhalb der guten Beziehung bereits getan hat, dann ist die Sache im Grunde gewonnen.

Dann würde ich einem Rechtsstreit positiv entgegen sehen. Es schadet auch nie, Freunde zu benennen, die gewisse Sachen bestätigen können. So doof es klingt, aber solch ein Verhalten ist kindisch und die Frau kann froh sein, kein Kind mit dem Typen gehabt zu haben. Grausam solche Menschen.

Auf welchen Namen ist der Hund angemeldet? Wer zahlt letzten Endes die Steuer? Wer die Tierarztkosten, die Versorgung usw? Das wird bei der Beurteilung in jedem Fall eine Rolle spielen.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das Tier wird als Gegenstand behandelt. Sprich wer im Vertrag als Besitzer drinnen steht und auch den Preis im Tierheim dafür bezahlt hat, dem gehört der Hund erst einmal. Alles weitere wie die Folgekosten wer dafür aufgekommen ist spielt keine Rolle, wenn aber beide gemeinsam im Vertrag stehen und sich auch die Kosten für die Anschaffung geteilt haben, dann kann man das berücksichtigen.

Ich finde es albern, dass man anfängt sich um ein Tier zu streiten und daher auch vor Gericht zieht. Denn nur weil jeder auf sein Recht besteht das Tier zu behalten, muss das Tier damit doch nicht glücklich sein. Wieso kann man nicht so erwachsen genug sein, dass ganze zu regeln, dass der Hund mal hier und mal da ist oder man lässt das Tier entscheiden wo es sich wohler fühlt. Sprechen kann der Hund nicht, aber er hat mit Sicherheit zu einer der beiden Personen eine stärkere Bindung als zur anderen und damit kommt das doch schon zum Ausdruck.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ich denke auch, dass rechtlich gesehen der den Hund bekommt, der eben die Tierheimpapiere oder den Kaufvertrag unterschrieben hat. Ich würde es es jedoch auch davon abhängig machen, zu wem der Hund eher eine Bindung hat. Meistens kümmert sich einer ja doch mehr um den Vierbeiner und da wäre der Hund dann sicherlich besser aufgehoben.

Man sollte sicherlich auch nicht außer acht lassen, wer mehr Zeit für den Hund aufbringen kann. Wenn sie von morgens bis abends nur arbeitet und er dafür schon früher Feierabend hat, dann wäre das ja auch eine Überlegung wert. Ich kann jedoch gut verstehen, dass beide an dem Hund hängen und es schwer ist, da eine gute Lösung zu finden.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Solche Dinge sollte man vorher besprechen. Immerhin ist es nun eine Streitsache. In den USA laufen da ja im Zusammenhang mit Tieren die wildesten Dinge, mit Besuchsrecht, Aufenthaltsrecht und so weiter. Derjenige, der den Vertrag unterschrieben hat ist rechtlich für das Tier zuständig, aber ich finde auch, dass man sich trotzdem einigen muss. Wenn beide das Tier wollen kann man ja auch gemeinsam nach einer Lösung suchen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


@Ramones das mit den USA stimmt auch. Dort stehen wirklich die beklopptesten Forderungen. Auch im Bezug auf Kinder a la der neue Partner darf mit dem Kind nichts zu tun haben. Was viele US-Amerikaner und meist auch Promis oder Vermögende nicht wissen ist, dass diese Klauseln nichtig sind und vor Gericht trotz Ehevertrag so gut wie nie Bestand haben! Auch dumm eigentlich, dass die das trotzdem noch machen!

Zur Threadverfasserin. Also ich hab mich auch noch mal im Web durchgelesen. Wer letzten Endes innerhalb der Beziehung auch bereits die Pflege usw. bestritten hat, der hat bisher wohl meist den Hund bekommen. Weißt Du, auf wessen Namen er angemeldet ist? Wer die Steuern und Tierarztrechnunge bisher bezahlt hat?

Trotzdem finde ich, dass man sich bei so etwas einigen muss. Hier geht es um ein Lebewesen, welches durchaus Zuneigung für beide Parteien hat. Mein Kater zum Beispiel hängt so doll an mir, dass ich zu 100 Prozent sagen kann, ein Tierheim, eine Wohnung nur mit meinem Partner usw. da würde der eingehen. Man muss also auch auf die Tiere achten.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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