Bezeichnung von Lebensmittelprodukten

vom 16.09.2019, 19:06 Uhr

"Ist die Bezeichnung des Lebensmittels nicht festgelegt, muss sie beschreibend so formuliert werden, dass unmissverständlich deutlich wird, um welches Lebensmittel es sich handelt. Nicht zu verwechseln ist sie mit dem vom Hersteller gegebenen (meist auffälligen) Marken- oder Produktnamen. Er dient in erster Linie Werbezwecken." Diesen Passus habe ich in der Broschüre "Kennzeichnung von Lebensmitteln" vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefunden.

Für mich bleiben durch diese schwammige Formulierung zu viele Fragen offen, daher frage ich mich, ob die Bezeichnungen von Lebensmitteln noch mal irgendwo genauer geregelt sind. Ich denke für Unternehmen die Marken- oder Produktnamen vergeben muss es doch, auch eine detailliere Regelung geben. Wer überwacht die Vergabe der Namen? Wird dies bei jeder Markteinführung gemacht oder erst bei Verbraucherbeschwerden?

» Maysen » Beiträge: 475 » Talkpoints: 55,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Was ist dir daran nicht klar? Nehmen wir zum Beispiel Nutella. Das ist natürlich der Produktname und ich nehme an, dass Nutella auch eine eingetragene Marke ist. Laut dieser Beschreibung reicht es aber nicht aus auf die Gläser nur "Nutella" zu schreiben, da muss auch irgendwo noch angegeben sein, dass es sich um eine Nussnougatcreme handelt.

Ja, es gibt noch weitere Bestimmungen - wir sind hier schließlich in Deutschland - die dann zum Beispiel die Bezeichnungen für regionale Spezialitäten regeln oder wie viel Leber in Leberwurst sein muss oder ob man vegane Ersatzprodukte wir das richtige Produkt nennen darf.

Was erwartest du für Regelungen für Marken- und Produktnamen? Außer Copyright Geschichten, also wenn jemand den Namen schon registriert hat oder einen sehr ähnlich klingenden? Aber wer sollte dich aus welchem Grund davon abhalten deinem neuen Käse einen Namen zu geben, der eher nach Spülmittel oder Pornoseite klingt? Diese Assoziationen mit dem Namen wären doch rein subjektiv. Du musst nur irgendwo auf die Packung schreiben, dass es sich um Käse handelt.

Ich habe übrigens noch nie gehört, dass sich Verbraucher über einen Markennamen beschwert haben. Das hört man höchstens mal von Produktbezeichnungen, wenn sich Leute zum Beispiel über das "Schnitzel" im veganen Schnitzel beschweren. Mir fällt auch kein Produktname ein, der Anlass zur Beschwerde geben könnte, denn "klingt schon irgendwie dämlich" reicht wohl kaum aus.

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» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Mir geht es dabei zum Beispiel um Backwaren, sei es beim Bäcker als auch bei den Backstationen im Supermarkt. Zum Beispiel das "Weltmeisterbrötchen" dies beschreibt, dass Brötchen wo unten Sonnenblumenkerne sind und oben Mohn etc. Handelt es sich dabei um einen Produktnamen? Warum darf dieser von allen Bäckern/Backstationen genutzt werden?

Oder wo ist zum Beispiel der Anteil geregelt, der in einem Produkt sein muss, wenn ich dein Beispiel mit der Leberwurst aufgreife oder um bei Backwaren zu bleiben bei einem Kartoffelbrötchen.

Oder den Fall das jemand das Wort Kartoffelbrötchen als Produktname nutzen möchte? Wäre das ein Schlupfloch für die Regelung mit dem Anteil?

» Maysen » Beiträge: 475 » Talkpoints: 55,37 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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