Bevollmächtigter Hausverwalter auf Eigentümerversammlung
Wenn ein Eigentümer sich auf der Eigentümerversammlung durch den Hausverwalter per ausgestellter Vollmacht vertreten lässt, ist es dann zulässig, dass damit der Hausverwalter bei Abstimmungen nach völlig freiem eigenen Ermessen abstimmen darf?
Auf dem Vollmachtformular steht: "Dabei stelle ich sämtliche Abstimmungen und Entscheidungen vorbehaltlos in das Ermessen meines Vertreters." Man hat nur die Wahl, ob man den Verwalter oder eine andere Person einsetzt. Vom Wortlaut her ist das Vorgehen also gedeckt, mich wundert trotzdem irgendwie, dass dies zulässig ist. Ich kenne es aus einer anderen Eigentümergemeinschaft auch anders.
Ich denke schon, dass das auch richtig ist und man mit einer Vollmacht eben auch im Sinne der Eigentümer handeln kann. Wobei man aber trotzdem sicherlich nicht alle Entscheidungen treffen kann. Zumindest sollte man vorher darüber reden, was den Eigentümern wichtig ist und diese sollten dann auch von ihm informiert werden.
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