Betrunken auf dem Sportfest - von der Schule fliegen?

vom 17.04.2015, 17:50 Uhr

Wir hatten vor einigen Tagen Sportfest und wurden vorher genauestens darüber unterrichtet, dass wir auf keinen Fall betrunken auf dem Sportfest auftauchen dürfen. Das war uns natürlich klar, aber unser Lehrer konnte berichten, dass es in den letzten Jahren mehrere Vorfälle gegeben hätte. Die Schüler/-innen hätten sich dann die Nacht vorher oder direkt vor dem Sportfest betrunken und sind dann auch so dort aufgetaucht.

In den meisten Fällen ist dies auch aufgefallen. Damit solche Fälle nun der Vergangenheit angehören, droht die Schulleitung nun damit, das man von der Schule fliegen kann, es ist schließlich eine öffentliche Veranstaltung, wo Alkohol ausdrücklich verboten ist. Da es sich um ein Sportfest der Sek II handelt, kann es für einige sehr ärgerlich werden.

Wenn man nämlich so wie in diesem Jahr, eine Woche später bereits die ersten Abiturklausuren schreibt, dann aber kurz vorher von der Schule fliegt, kann man sein Abitur wohl vergessen. Das wäre sehr ärgerlich, vor allem wenn man selbst schuld ist.

Aus welchem Grund tauchen Jugendliche betrunken auf dem Sportfest auf? Findet ihr die Drohungen der Schulleitung berechtigt und angemessen? Kann man innerhalb der Tage keine andere Schule finden, wo man sein Abitur schreiben kann? Darf man wegen so etwas überhaupt von der Schule fliegen?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke nicht, dass man das dann auch so durchsetzen kann, aber man will die Schüler schocken und sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen und da ist so eine Aussage schon richtig. Warum man das macht? Vielleicht weil man cool sein will oder vielleicht auch weil man Angst hat zu versagen beim Schulfest. Das ist aber beides zu kurz gedacht. Die armen Lehrer, die sich dann damit umher schlagen müssen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich finde, dass sich Schulen schon schwer genug mit der Umsetzung von disziplinarischen Maßnahmen tun und halte es daher im Einzelfall durchaus für angemessen, auch mal die grobe Kelle zu schwingen, was Drohungen angeht. Dass man bei einer schulischen Veranstaltung nicht besoffen auftauchen darf, ist ja schließlich so weit hergeholt auch nicht.

Wenn jemand, der im Berufsleben steht, seinen Job verliert, weil er betrunken beim Betriebsausflug oder der Weihnachtsfeier erschienen ist, ist das auch vollkommen berechtigt und kein Anlass zu kritischen Nachfragen, ob der Chef das auch darf.

Kurz vor dem Abitur sollte man sich zudem auch schon der Tatsache bewusst sein, dass Handlungen Konsequenzen nach sich ziehen und seinen Alkoholkonsum entsprechend anpassen können. Wer eine derart einfache Regel wie "nicht besoffen aufs Sportfest kommen" nicht beherzigen kann, ist vielleicht sowieso noch nicht reif genug für ein Leben nach der Schule, wo er (oder sie) nicht mehr unter Aufsicht steht. Oder Alkoholiker.

» Gerbera » Beiträge: 11335 » Talkpoints: 53,75 » Auszeichnung für 11000 Beiträge



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