Betriebserlaubnis entzogen, wenn man VW-Rückruf nicht folgt
Ich habe vorhin in den Nachrichten gehört, dass das Kraftfahrtbundesamt darüber wachen möchte, ob VW alle Autobesitzer, die von der in die Medien gelangten Software zur Schadstoffprüfungsmanipulation betroffen sind, auch anschreibt. Das kann ich ja noch verstehen. Aber es hieß auch, dass die Fahrer der Autos gezwungen werden sollen, diesen Rückrufaktionen nachzukommen. Wer das nicht macht, soll die Betriebserlaubnis seines Wagen verlieren, also die hätten dann keinen gültigen TÜV mehr.
Das finde ich dann schon übertrieben. Es geht doch nur um einen etwas erhöhten Schadstoffausstoß und nicht um etwas Sicherheitsrelevantes. Dass wegen so einer Kleinigkeit die Betriebserlaubnis erlöschen soll ist doch echt unnötig. Ich finde, das sollte jeder selbst entscheiden dürfen, ob er am Rückruf teilnimmt oder nicht. Dass sich da gleich wieder der Staat einmischt ist mal wieder typisch deutsche Kleinkariertheit.
Wie seht ihr diesen Zwangsrückruf?
Mit deutscher Kleinkariertheit würde ich das ja nicht so einfach abtun. Es liegt ein durchaus schwerwiegendes Problem bei einigen Automodellen vor, welches behoben werden soll.
Die Betriebserlaubnis wurde aufgrund falscher Informationen erteilt, ist also nach Bekanntwerden dieser Fälschungen nicht mehr gültig. Es könnte immerhin auch der Fall sein, dass mit dem Software-Update ein erhöhter Verbrauch einher geht oder die Motorleistung abnimmt.
Das sind beispielsweise zwei Punkte, die bisher noch unklar sind. Sollte hierbei aber eine Änderung eintreten, wäre es durchaus auch im Interesse des Fahrzeughalters, darüber bescheid zu wissen, da er hier möglicherweise noch mehr rechtlichen Handlungsspielraum bekommt.
Letztendlich wird eine solche Aktualisierung der Software und dergleichen alleine schon aus versicherungstechnischen Gründen notwendig sein. Würde mit einem solchen Auto theoretisch ein Unfall passieren, könnte der Versicherer eine Zahlung aufgrund der gefälschten Daten und nicht durchgeführten Aktualisierung verneinen.
Einem VW-Besitzer entstehen damit ja keine Kosten, da diese komplett von VW übernommen werden - selbst eine Ausfallentschädigungszahlung ist zum jetzigen Stand ziemlich wahrscheinlich.
Die Rückrufaktion, beziehungsweise Umrüstung und Aktualisierung, wird ohnehin nicht vor Anfang 2016 anlaufen. Einige Modelle mit den 1,6l-Motoren werden vermutlich sogar bis September 2016 warten müssen.
Das sollte genügend Zeit für jeden Autobesitzer sein, sich darauf einzustellen und dann im Zweifelsfall eben eine Woche warten zu müssen, bis das Auto wieder aus der Werkstatt zurück ist.
Ich finde es auch etwas übertrieben, die Betriebserlaubnis zu entziehen, aber ich kann den Schritt schon nachvollziehen. Da spielen sicherlich auch politische Aspekte eine Rolle. Das Thema wurde in der Öffentlichkeit sehr breit getreten und da kann sich das KBA keine Fehler erlauben. Sonst heißt es ganz schnell, man würde VW als deutschen Hersteller Vorteile verschaffen, wenn man nicht ganz streng mit der Rückrufaktion umgeht.
Ich habe jetzt keinen Volkswagen, aber in Tat muss ich zugeben, dass wäre ich direkt betroffen und erhielte ich eine Rückrufinformation, ich trotzdem wahrscheinlich nicht darauf reagieren würde. Immerhin ist das Fahrzeug technisch in Ordnung, sicher und fahrbereit. Da hätte ich überhaupt keine Lust, meine Zeit dafür zu opfern, mit dem Wagen in die Werkstatt zu gurken.
Genau das dürfte aber auch das Problem sein, denn wenn ein Großteil der betroffenen Autobesitzer so denkt, dann bleiben die stinkigen Kisten im Status Quo auf unseren Straßen unterwegs und verpesten die Luft der Allgemeinheit. Und da sieht das Ministerium wahrscheinlich auch den springenden Punkt.
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