Betreiber von Freizeitpark bei Unfall komplett unschuldig?

vom 28.07.2017, 05:30 Uhr

Ich habe in den Nachrichten von einem Fall gehört, bei dem ein junges Mädchen in einem Freizeitpark ums Leben gekommen ist. Sie wollte wohl in ein Fahrgeschäft einsteigen und das Fahrgeschäft ging aber zu früh los, sodass sie am Kopf verletzt worden ist. Im Endeffekt starb sie an den Folgen und der Fall landete vor Gericht.

Es hat sich dann herausgestellt, dass der Mitarbeiter an diesem Fahrgeschäft nur unzureichend eingearbeitet worden war und dass das nur ein Student gewesen ist (und bei Studenten weiß man ja, dass diese nicht Vollzeit arbeiten, sondern nur aushilfsweise).

Der Mitarbeiter (Student) wurde zu einer Geldstrafe verurteilt während die Betreiber vor Gericht freigesprochen worden sind. Sind die Betreiber aber tatsächlich so unschuldig an der Situation, wenn der Mitarbeiter offensichtlich mangelhaft eingearbeitet und eingewiesen worden ist? Wie ist eure Meinung dazu? Könnt ihr die Entscheidung des Gerichts nachvollziehen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Gegenfrage: Ist dein Fahrlehrer Schuld, wenn Du in der Probezeit einen Verkehrsunfall mit Deinem Fahrzeug verursachst und dabei fahrlässig jemanden tötest? Ja, kann sein, dass der Student nicht lang genug eingearbeitet wurde, aber das Fahrgeschäft zu früh zu starten, dass hat er ganz alleine zu verantworten. Er entscheidet schließlich, wann er den "Go!" Button drückt, um das Gerät in Fahrt zu bringen.

Dass der Betreiber frei gesprochen wurde, finde ich aber nicht in Ordnung. Er hätte wenigstens eine Teilschuld für das unzureichende Einarbeiten des Studenten bekommen müssen. Zweiterer tut mir jedenfalls (obwohl er die Hauptschuld trägt mehr Leid, denn er muss den Rest seines Leben mit dieser Schuld leben.

» cherrypie » Beiträge: 567 » Talkpoints: 30,94 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das ist sicher ein schwieriger Fall. Allerdings denke ich auch, dass die Hauptschuld bei dem Studenten liegt, der eben den Knopf betätigt oder nicht. Es wurde gesagt, dass er wohl erst zum zweiten Mal an diesem Fahrgeschäft gearbeitet hat.

Ich denke aber auch, dass die Betreiber eine Teilschuld hätten bekommen sollen. Sie sollten schon dafür sorgen, dass die Mitarbeiter ausreichend geschult und angelernt wurden und extra darauf hingewiesen werden, dass sie eben darauf achten müssen, dass sich keine Besucher mehr auf Flächen befinden, wenn das Fahrgeschäft gestartet werden soll.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



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