Besucherhund verbieten im Garten seine Geschäfte zu machen?

vom 03.05.2016, 11:40 Uhr

A hat einen eigenen Hund und seit einiger Zeit auch einen Besuchshund, den sie für die Besitzerin aufpasst, da diese berufstätig ist. A hat den Hund auch nicht jeden Tag, sondern passt ihn nun an bestimmten Tagen auf.

Neben A wohnt ihre Nachbarin und sie teilen sich quasi einen Garten und das Grundstück. Nun ist A heute in den Garten gegangen und die Hunde sind dann mit gelaufen. Die Nachbarin hat das mitbekommen und ist sehr misstrauisch was andere Hunde angeht. Sie hat immer etwas Angst, dass sie angesprungen werden könnte, da sie eben nicht mehr die Jüngste ist.

Sie hat A dann gleich gesagt, dass sie den Besuchshund im Garten nicht sehen will. Da es sich um einen Rüden handelt, würde er ja überall sein Bein heben und auch an die Blumen pinkeln. Der eigene Hund von A ist eine Hündin, die sich ja zum Pippi machen hin hockt. A war darüber doch sehr sauer, vor allem als ihre Nachbarin meinte, dass es ja auch vorher mal hätte abgesprochen werden sollen.

A passt nun auf, dass der Besuchshund nicht in den Garten läuft und möchte eben Ärger vermeiden. Aber sie ärgert sich doch über das Verhalten der Nachbarin. Sie versteht schon, dass die Nachbarin nicht möchte, dass der Besuchshund überall hin pinkelt. Aber beide haben die gleichen Rechte, was den Garten angeht. Könnt ihr verstehen, dass A nun sauer ist? Findet ihr auch, dass dies vorher hätte abgesprochen werden sollen, ob der Besuchshund in den Garten darf?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich finde, ehrlich gesagt, dass es gar nicht geht, dass ein Hund in einem gemeinsam genutzten Garten seine Geschäfte verrichtet. Auch wenn es "nur" um Pipi geht und große Geschäfte außerhalb erledigt oder sofort entsorgt werden, kann man das seinen Nachbarn nicht zumuten.

Ich habe selbst Hunde, aber das Recht zur Gartennutzung gemeinsam mit Nachbarn schließt für mich keine Gartentoilette und keine freilaufenden Hunde mit ein. Das kann man im eigenen Garten halten, wie man möchte. Auf gemeinschaftlich genutzten Flächen geht das nur nach Absprache und ausdrücklicher Zustimmung, finde ich.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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