Bestrafung wegen unnötigen Fahrens im Ort?
Ich habe damals bei der Fahrschule gelernt, dass man nicht unnötig im Ort herumfahren darf. Wir wurden davor gewarnt, da man gerade mit seinem bestandenen Führerschein den man neu hat, natürlich auch ein paar Runden drehen möchte. Tatsächlich ist es aber nicht erlaubt, einfach so viele Runden im Ort zu drehen wie man möchte. Dies kann von der Polizei dann auch bestraft werden hieß es damals.
Ich frage mich allerdings, wie die Polizei das überprüfen möchte, außer sie fährt einem schon die ganze Zeit hinterher. Keiner kann sagen und beweisen, dass man jetzt schon die dritte Runde durch den Ort fährt. Meiner Meinung nach achtet auch niemand darauf, mir ist jedenfalls noch nie etwas in die Richtung aufgefallen. Ich habe allerdings keine Ahnung, was für Strafen einen erwarten, sollte einen die Polizei wirklich mal dabei erwischen. Ich habe noch nie von einem Fall in meinem Freundeskreis gehört, wo jemand einen Straftzettel erhalten hat, weil er unnötig im Ort herumgefahren ist.
Habt ihr schon einmal etwas davon gehört, dass man wegen unnötigen Fahrens im Ort bestraft werden kann? Wie soll die Polizei überprüfen, wie viel man im Ort heurmfährt? Was für Strafen erwarten einen, was glaubt ihr?
Das habe ich noch nie gehört und halte es auch für ein Gerücht. Wie du schon schreibst, lässt sich das ja wohl schlecht nachweisen. Und soweit ich weiß, gibt es doch auch kein Gesetz, dass einem vorschreibt, welche Gründe für eine Autofahrt ausreichend sind. Das wäre ja auch lustig, Wocheneinkauf ja aber ein Besuch in der Eisdiele nein? Was würde eine Autofahrt denn "nötig" machen?
Nun ja, hier lohnt ein Blick in die aktuelle Fassung der Straßenverkehrsordnung. Dort steht unter §30, Absatz 1 beschrieben, dass unnützes Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften sehr wohl verboten ist, wenn dadurch andere belästigt werden. Aber sicher ist es dabei schwierig, eine Trennung zwischen nützlicher und unnützer Fahrten zu ziehen. Dennoch ist dieses Verbot vorhanden.
Squeeky hat geschrieben:Dort steht unter §30, Absatz 1 beschrieben, dass unnützes Hin- und Herfahren in geschlossenen Ortschaften sehr wohl verboten ist, wenn dadurch andere belästigt werden.
Interessant. So wirklich umgesetzt kann ich mir das nur in wirklich kleinen Orten vorstellen. Wie soll man das sonst schon verfolgen und wen stört es?
Mir erschließt sich gerade nicht so wirklich, wie man das überhaupt beweisen oder erfassen möchte, dass eine Person sinnlos durch die Gegend fährt. Will man sie orten und überwachen oder was? Man kann immer noch behaupten, dass man etwas vergessen hat und etwas holen muss oder was auch immer. Meiner Ansicht nach geht es im Endeffekt niemanden etwas an, warum man von A nach B fährt.
Klar ist das verboten und bei uns in der Stadt wird das auch durchaus geahndet, ebenso wie in anderen Städten, in denen ich schon gewohnt habe. Das funktioniert nämlich auch wunderbar in der Großstadt. Wenn der Jungspund mit seinem Sportauspuff und der geilen Anlage immer wieder seinen Runden dreht, dann fällt das auf.
Und wenn die im Rudel auftreten, dann wird es noch einfacher. Die Frage, wen das denn stören sollte, stellt nur jemand, der noch nie in der Nähe eines Treffpunkts der Szene gewohnt hat oder versucht hat, in der Außengastronomie etwas zu genießen.
Ich habe es auch schon gehört und weiß es, dass es verboten ist, unnötig durch die Gegend zu fahren. Ich war einmal kurz davor, so etwas auch zu melden, weil ein Motorrad bestimmt zehn Mal durch die Straße fuhr, in der ich wohne. Dann ist es natürlich offensichtlich. Aber sonst ist es schon richtig, dass es nicht unbedingt leicht ist, unnötiges Fahren auch immer als solches zu erkennen.
Ich halte es schon für sinnvoll, unnützes Herumgegurke laut Straßenverkehrsordnung für verboten zu erklären. Natürlich ist es schwer nachzuweisen und die Ordnungshüter haben auch Besseres zu tun, als an der einzigen Ampel im Ort Wache zu halten, wer da wie oft vorbeikommt, aber man kann ja schlecht alles pauschal erlauben, nur weil es schwer zu dokumentieren und nachzuweisen ist. Das Verbot an sich halte ich für sinnvoll, da ich in einem kleineren Ort lebe und es als zutiefst nervig empfinde, wenn gerade an sonnigen Tagen die halbstarken Motorradfahrer von einem Ortsschild zum anderen gurken und wieder zurück.
Es wäre ja noch bescheuerter, wenn tatsächlich mal jemand aufpassen und dokumentieren würde, dass der Wagen mit dem Kennzeichen XY zwischen 14:30 und 15:30 Uhr 15 mal am Küchenfenster vorbeigefahren ist, noch dazu mit Bass, aufheulendem Motor und jugendlichem Diskant-Gegröle. Ohne diesen Paragrafen könnte die Polizei nur mit der Schulter zucken und sagen: "Die dürfen das, alles gesetzeskonform, nicht unser Problem!" Wer innerhalb der Ortsgrenzen von, sagen wir, Frankfurt unnütz sein Auto hin und her bewegt, ist natürlich nicht mehr zu rekonstruieren, aber ich habe auch den Eindruck, dass der Paragraf aus einer Zeit stammt, als man auch noch Ochsengespanne nicht anhupen durfte.
Ich glaube, dass es dann wirklich stören muss und man kann, wenn derjenige nicht gerade mehrfach sehr laut die gleiche Strecke fährt, das schlecht nachweisen. Manchmal fahre ich auch gerne ein wenig in der Gegend herum und mal durch den Ort, mal diese oder jene Strecke oder bewusste Umwege, aber deswegen habe ich noch nie Probleme bekommen.
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