Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann ja nicht nur bei der Ablösung von Krediten, sondern wohl auch bei der Auflösung von Geldanlagen fällig werden. Aber wie wird denn gerade bei einer Geldanlage solch eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, wenn man beispielsweise 5.000€ auf 2 Jahre für 2% angelegt hat und diesen Sparvertrag oder was auch immer, nach 6 Monaten auflösen möchte? Eigentlich ist ja der Bank kein Schaden entstanden, aber könnte es möglich sein, dass man sogar noch weit weniger als die angelegten 5.000€ zurückbekommt?
Selbstverständlich entsteht der Bank Schaden bei Kündigung von Festgeld. Sie arbeitet ja schließlich mit dem Geld und verleiht es zum Beispiel. Das Geld gibt es nur vor der Frist zurück, wenn der geschlossene Vertrag eine Kündigung der Geldanlage vorsieht. Wenn nicht, gibt es vor Ablauf der zwei Jahre das Geld auch nicht zurück.
Kann das Festgeldkonto gekündigt werden, sind auf jeden Fall die Zinsen futsch. Und dazu kommt noch eine Bearbeitungsgebühr. Hier halt noch mal das Kleingedruckte lesen. Zinsen weg und Bearbeitungsgebühr drauf bedeutet Verlustgeschäft. Verlust sogar soweit, dass man bei vorzeitiger Kündigung weniger ausgezahlt bekommt, als eingelegt wurde.
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Calla Pflanze 2150mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Schlafendes Wiesel · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Calla Pflanze
- Tipps zur Geranien Pflege 2389mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: C97 · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Tipps zur Geranien Pflege
- Kräuter auf Balkon - was ist sinnvoll und robust? 1299mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Carmili · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Kräuter auf Balkon - was ist sinnvoll und robust?
- Luftwurzeln der Monstera: Tropfenbildung/Gestank 1768mal aufgerufen · 1 Antworten · Autor: Diamante · Letzter Beitrag von Verbena
Forum: Garten & Pflanzen
- Luftwurzeln der Monstera: Tropfenbildung/Gestank