Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung

vom 03.08.2017, 11:31 Uhr

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann ja nicht nur bei der Ablösung von Krediten, sondern wohl auch bei der Auflösung von Geldanlagen fällig werden. Aber wie wird denn gerade bei einer Geldanlage solch eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet, wenn man beispielsweise 5.000€ auf 2 Jahre für 2% angelegt hat und diesen Sparvertrag oder was auch immer, nach 6 Monaten auflösen möchte? Eigentlich ist ja der Bank kein Schaden entstanden, aber könnte es möglich sein, dass man sogar noch weit weniger als die angelegten 5.000€ zurückbekommt?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Selbstverständlich entsteht der Bank Schaden bei Kündigung von Festgeld. Sie arbeitet ja schließlich mit dem Geld und verleiht es zum Beispiel. Das Geld gibt es nur vor der Frist zurück, wenn der geschlossene Vertrag eine Kündigung der Geldanlage vorsieht. Wenn nicht, gibt es vor Ablauf der zwei Jahre das Geld auch nicht zurück.

Kann das Festgeldkonto gekündigt werden, sind auf jeden Fall die Zinsen futsch. Und dazu kommt noch eine Bearbeitungsgebühr. Hier halt noch mal das Kleingedruckte lesen. Zinsen weg und Bearbeitungsgebühr drauf bedeutet Verlustgeschäft. Verlust sogar soweit, dass man bei vorzeitiger Kündigung weniger ausgezahlt bekommt, als eingelegt wurde.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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