Berechnung der Gebühren beim Forderungsinkasso

vom 16.02.2016, 22:52 Uhr

Hat man eine Forderung welche partout nicht beglichen wird, so hat man ja auch die Möglichkeit ein Inkassobüro mit der Eintreibung der Forderung zu beauftragen. Nun macht das Inkassounternehmen das ja auch nicht umsonst und will natürlich für ihre Tätigkeit auch bezahlt werden.

Aber wie werden denn die Gebühren einer solchen Beauftragung berechnet? Mal angenommen der einzutreibende Betrag würde sich auf 10.000€ belaufen, was schätzt ihr denn, würde der Inkassodienst davon für sich einbehalten?

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Die Forderung beträgt 10.000 Euro? Dann darf das Inkassobüro zusätzlich eine 1,3 Geschäftsgebühr, eine Post- und Telekommunikationspauschale sowie Mehrwertsteuer berechnen. Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wird, berechnen viele Inkassobüros auch noch eine Einigungsgebühr.

Diese Kosten soll der Schuldner zahlen und fallen zusätzlich zu dem Streitwert von 10.000 Euro an. Je höher der Streitwert, desto höher auch die Gebühren des Inkassobüros. Die genauen Werte sind einer Tabelle zu entnehmen, die sich zuletzt 2013 aktualisiert hat.

» YariXxX » Beiträge: 635 » Talkpoints: 21,58 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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