Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

vom 15.07.2015, 13:25 Uhr

Wird man als Arbeitnehmer mal krank dann gilt ja erst einmal eine Entgeltfortzahlung. Diese fällt ja wohl um einiges geringer aus, als das durchschnittliche Einkommen. Aber wie und wonach wird denn ein solches Krankengeld berechnet? Wie lange gilt eine derartige Entgeltfortzahlung und gilt diese für alle Berufszweige einheitlich oder gibt es da auch Unterschiede?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also du bekommst 6 Wochen lang eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch deinen Arbeitgeber, sobald du mindestens 4 Wochen angestellt warst, also ab dem 5. Beschäftigungsmonat. Auch Studenten, Minijober, Aushilfen, etc. haben einen Anspruch, sobald sie

Die Höhe richtet sich nach dem dir zustehenden Entgelt, zzgl. regelmäßigen (!!!) Überstunden - also wenn diese dauerhaft anfallen.

Es kann im Tarifvertrag aber auch weitere Regelungen geben, die sind dann dort aufgeführt und einsehbar!

In den ersten 6 Wochen bist du also zu 100% abgesichert, was deinen Grundlohn angeht! Nacht- und Feiertagszuschläge, etc. fallen, meine ich, aber weg. Wenn du dementsprechend auf diese Zuschläge angewiesen bist, verdienst du weniger. Wenn es tariflich geregelt ist, kann auch ein durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten Monate angesetzt werden.

Wichtig ist auch, dass du durch eine nicht verschuldete Krankheit, die dich an der Ausführung deiner Arbeit hindert, krank geschrieben bist! Fährst du unter Alkoholeinfluss gegen einen Baum, legst dich unter das Messer um schöner zu werden, etc. und du bist danach nicht arbeitsfähig, muss der Arbeitgeber gar nichts zahlen.

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» DocMichi » Beiträge: 667 » Talkpoints: 3,51 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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