Beinhalten Mietverträge in Dänemark eine Mindestlaufzeit?
In einem anderen Beitrag schrieb ich schon von einer Freundin aus Dänemark, die im Moment Stress mit dem aktuellen Vermieter hat. Sie würde gerne vorzeitig aus der Wohnung ausziehen und in ein besseres Domizil übersiedeln, wobei der Vermieter sich aber weigert, die Kündigung anzuerkennen. Normalerweise würde der Mietvertrag für zwei Jahre gelten, wobei sie aber früher ausziehen möchte. Jetzt wirft der Vermieter ihr einen Vertragsbruch vor, was sie ziemlich irritiert hat. Im Mietvertrag steht auch nichts eindeutig zu diesem Thema, sodass sie ein wenig ratlos ist, was sie tun soll.
Ich kenne mich mit den Sitten und Gebräuchen in Dänemark jetzt überhaupt nicht aus. Ist es dort üblich, Wohnungen mit so einer Art "Mindestmietdauer" zu vergeben oder ist das unsinnig bzw. unzulässig? Würdet ihr freiwillig in eine Wohnung ziehen wollen, die eine Mindestmietdauer beinhaltet? Oder wäre euch das zu riskant?
In Dänemark ist es insbesondere bei Mietern aus dem Ausland üblich, befristete Mietverträge abzuschließen. Diese Verträge sind sind nur dann vorzeitig kündbar, wenn eine Möglichkeit zur früheren Kündigung und eine Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart worden sind. Das ist möglich, aber es ist nicht verbreitet. Normalerweise ist man an die vereinbarte Mietzeit gebunden.
cooper75 hat geschrieben:In Dänemark ist es insbesondere bei Mietern aus dem Ausland üblich, befristete Mietverträge abzuschließen.
Verstehe ich dich richtig, dass laut deiner Aussage Einheimische (Dänen) unbefristete Mietverträge bekommen und nur die Ausländer befristete? Das ist schlicht und ergreifend nicht wahr. Ich habe meine Freundin gefragt, die mit einem Dänen zusammen ist und der meinte, die Praxis mit den befristeten Mietverträgen wäre schon seit über 30 Jahren üblich, sodass die Einheimischen eher dazu tendieren, sich Wohnungen zu kaufen, um dieses Problem zu umgehen. Sonst wären sie genauso betroffen.
Die Erfahrung von vielen Bekannten zeigt, dass Einheimische eher sofort einen unbefristeten Vertrag erhalten. Wer neu im Land ist, bekommt eher einen befristeten Vertrag. Ist alles gut gelaufen, ist im Anschluss ein unbefristeter Vertrag möglich. Ich würde es als Vermieter auch nicht anders machen.
Ich finde das schon etwas komisch, dass wenn man in Dänemark lebt und wohnt, sich man in Deutschland erkundigen muss, wie es denn eigentlich mit der Ausgestaltung der Metverträge in Dänemark aussieht. Fragen zu einer eventuellen Mindestmietdauer, die kläre ich doch im Vorfeld und natürlich vor Ort ab und frage da nicht im Ausland nach.
Wie cooper bereits gesagt hat, kommt es darauf an was im Mietvertrag steht zum Thema Kündigung. Ist dazu nichts weiteres vermerkt, dann gilt auch die Mietdauer die dort festgehalten worden ist. Hat sie einen über 2 Jahre abgeschlossen, dann hängt sie in diesem Vertrag auch die vollen 2 Jahre drinnen, selbst wenn sie vorher auszieht muss die Miete dennoch weiter beglichen werden. Der Vermieter könnte gnädig sein und sie vorzeitig entlassen, aber das wäre reine Kulanz und nichts zu dem er Verpflichtet wäre.
Das trifft nicht nur auf Dänemark zu, wird auch gerne in anderen Ländern gemacht und auch in Deutschland gibt es immer wieder solche Verträge, in denen man sich verpflichtet die Mindestmietdauer oder auch die Kündigung im wechselseitigem Einvernehmen in Zeitraum X nicht auszusprechen. Auch dort hängt man dann drinnen, entsprechend sollte man sich schlau machen bevor man etwas unterschreibt und nicht erst hinterher.
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