Beim Gebrauchtwagenkauf immer Fahrgestellnummer prüfen

vom 20.07.2015, 12:32 Uhr

A hat vor zwei Jahren einen frisch getüvten Gebrauchtwagen gekauft und muss jetzt auch wieder zum TÜV. Doch vorgestern wurde er erst einmal im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Erst wurde er darauf hingewiesen, dass der TÜV noch in diesem Monat fällig ist. Die Polizei war sehr genau und überprüfte darauf hin alles, was geprüft werden kann. So auch die Fahrzeugidentifikationsnummer oder auch Fahrgestellnummer, die im Motorraum steht.

Die Fahrzeugidentifikationsnummer muss mit den Papieren übereinstimmen. Allerdings war das bei A nicht der Fall. Der Polizist meinte dann, ob er denn beim Kauf nicht geprüft hat, ob die Nummer die gleiche ist, wie in den Papieren. A versteht nicht viel von Autos und Reparaturen machte immer sein Kumpel, der darauf auch nicht geachtet hat.

A hat nun gesagt bekommen, dass er noch Post bekommt. Was kommt nun auf ihn zu? Mit welchen Strafen muss er rechnen und kann es sein, dass sein Wagen still gelegt wird?

Habt ihr jemals beim Gebrauchtwagenkauf die Fahrzeugidentifikationsnummer überprüft? Ich muss zugeben, dass ich keinen kenne, der das jemals gemacht hat.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich kenne persönlich auch niemanden, der die Nummer geprüft hätte und auch niemand, der auf so eine Idee kommen würde. Ich denke mal, es wird nun geprüft, ob der Wagen irgendwo als gestohlen gemeldet wurde und dann sollte man am besten einen Kaufvertrag vorweisen können, um zu beweisen das man den Wagen nicht selber entwendet hat, sondern Opfer eines Betrügers geworden ist.

» Bascolo » Beiträge: 3586 » Talkpoints: 0,29 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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