Bei Wohnungsmängel immer alles schriftlich machen?

vom 14.04.2019, 21:01 Uhr

Ich lese häufig, dass man, wenn man einen Mangel in der Wohnung hat, den Vermieter immer schriftlich und per Einwurfeinschreiben, mit einer Frist auffordern soll, die Mängel zu beseitigen. Ich kenne ehrlich gesagt keinen, der alles direkt schriftlich macht. Die Leute die ich kenne rufen erst einmal den Vermieter an oder schreiben eine WhatsApp oder Mail. Aber per Einwurfeinschreiben habe ich bisher noch keinen Mangel angezeigt und aufgefordert ihn zu beheben.

Wie macht ihr das, wenn ihr in eurer Mietwohnung einen Mangel habt? Macht ihr das direkt schriftlich per Einwurfeinschreiben oder versucht ihr es erst mündlich oder per elektronischen Schriftverkehr? Wurden dann die Mängel dennoch behoben oder musstet ihr dann doch noch schriftlich nachreichen, dass der Mangel behoben wird?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wir hatten das nur am Telefon geklärt, wenn mal etwas war. Wobei unser Vermieter auch kein besonders netter Mensch war und wir das hätten lieber schriftlich gemacht, denn nach Beendigung des Vertrages wollte dieser beziehungsweise sein Bruder bei der Abnahme der Wohnung uns da einen Strick daraus drehen, von wegen dass er nichts wusste und so weiter, wobei das alles gemeldet wurde. Im Notfall hat man beim Schriftlichen eben immer etwas in der Hand.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich habe zwar noch nie in einer Mietwohnung gewohnt, aber ich kann mir vorstellen, dass es besser wäre, die Wohnungsmängel schriftlich zu berichten. Aber es kommt sicher auch auf den Vermieter an und wie gut man diesen kennt. Manchen Menschen kann man auch vertrauen, wenn nicht alles am Papier steht. Aber auf der sicheren Seite ist man auf alle Fälle damit.

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» Kruemmel » Beiträge: 1280 » Talkpoints: 62,51 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Also bei unserem derzeitigen Vermieter wurde alles schriftlich festgehalten bei der Wohnungsübergabe, daher gibt es bei uns keinen Grund zur Klage. Natürlich konnte man sich hinterher dennoch melden, wenn was war, was wir auch in Anspruch genommen haben. So hatte jemand eine Silikonfuge entfernt in der Dusche, sodass es bei der ersten Benutzung zur Überschwemmung gekommen ist, was man aber so auf den ersten Blick nicht direkt gesehen hat. Das wurde dann direkt gemeldet und innerhalb kürzester Zeit erledigt.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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