Bei Verlust von Hundemarke eidesstattliche Erklärung abgeben

vom 06.07.2016, 19:14 Uhr

Meine Hündin hat heute dummerweise ihre Steuermarke verloren, die sie am Halsband trug. Ich habe dann bei der zuständigen Behörde angerufen und mein Problem geschildert. Die Mitarbeiterin sagte mir dann,dass sie mir eine Erklärung zu schicken würde, die ich dann unterschieben zurück senden müsste. Den Schrieb bekam ich dann per Email zu gesendet.

Es handelt sich dabei darum, dass ich eine Eidesstattliche Erklärung abgebe,die Steuermarke wirklich verloren zu haben. Es war wirklich die Rede von einer eidesstattlichen Versicherung. Ich frage mich,wozu das nötig ist, dass ich das nun unterschreibe. Könnte man mit der Hundemarke denn irgendwelche illegalen Dinge machen? Vielleicht einen weiteren Hund als angemeldet ausgeben? Warum muss man diese eidesstattliche Erklärung abgeben?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich verstehe den Sinn dahinter offen gesagt auch nicht wirklich. In der Uni muss man auch bei jeder Hausarbeit eine eidesstattliche Versicherung mit abgeben, sonst wird die Arbeit nicht akzeptiert. Dass man das bei der Abschlussarbeit verlangt, kann ich ja noch verstehen, aber bei jeder popligen Hausarbeit finde ich das einfach übertrieben. Offenbar zieht sich das auch über andere Bereiche hin, was ich gar nicht verstehen kann. Aber vielleicht muss man Jurist sein, um das zu verstehen.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Natürlich sollte man den Verlust einer Hundemarke ordentlich anzeigen. Ansonsten meldet jeder seine Marke als verloren und stattet seinen zweiten oder dritten Hund damit aus, gibt die Marke Oma oder Freunden oder verkauft die Dinger.

Müsste ich für meine 5 Jungs Hundesteuer bezahlen, wäre ich pro Jahr 960 Euro ärmer. Da wären 50 Euro pro Marke ein echtes Schnäppchen. Zum Glück sind die Jungs alle von der Steuer befreit, denn zusätzlich zu den Kosten für den Sport wäre das schon happig.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Worin besteht das Problem wenn du sie wirklich verloren hast? Das ganze soll Leute davor abschrecken die die Marke einfach weiter gegeben oder verkauft haben, dass diese sich auch bewusst sind wenn sie falsche Angaben machen auch strafrechtlich dafür belangt zu werden. Die Eidesstattliche Versicherung soll das ganze nochmals untermalen und das Gewissen in einem anschalten.

Wenn man eine solche Marke weiter gibt und eine neue beantragt, dann kann die zweite alte tatsächlich verwendet werden um damit einen Hund an der Steuer zu umgehen. Daher sollte man sich auch genau überlegen was man damit macht. Erwischt zu werden ist eher gering, denn nicht sehr häufig werden diese im Detail abgefragt aber wenn, dann stellt das keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat dar. Hast du die Marke dazu noch verkauft, dann wird es richtig teuer und eng für dich selbst.

Außerdem sollte es dich eh nicht wundern, dass ist auch eine reine Behörde die das verwaltet und diese lieben Durchschläge, Beglaubigungen und eidesstattliche Versicherungen. Die muss man inzwischen für fast jeden Furz direkt mit abgeben, dass die Bedeutung dazu den meisten Leuten schon gar nicht mehr geläufig ist und sie es als "normal" ansehen dort auch zu Lügen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Wenn man eine solche Marke weiter gibt und eine neue beantragt, dann kann die zweite alte tatsächlich verwendet werden um damit einen Hund an der Steuer zu umgehen.

Jede Marke hat eine eigene Nummer, die es meinem Wissen nach, nur einmal gibt. Alleine deshalb schon ist es nicht möglich, zwei Hunde mit derselben Nummer herumlaufen zu lassen.

Wenn es trotzdem jemand versucht, wäre das so oder so Betrug und könnte wie jeder andere Betrug geahndet werden. Dazu bedarf es keiner eidesstattlichen Erklärung. Das wäre ja sonst so, als müsste jeder, der einen Laden betritt, an Eides statt erklären, dass er nichts entwenden wird. Oder jeder, der mit einem Geldschein bezahlt, müsste an Eides statt erklären, dass dieser Schein nicht (von ihm) gefälscht wurde.

In dieser Maßnahme liegt nichts weiter als eine Diskriminierung von Hundehaltern. Das würde ich schriftlich ausführen, an die Zusendung einer neuen Marke erinnern und eine entsprechende Erklärung verweigern.

» Schwarze Strümpfe » Beiträge: 70 » Talkpoints: 19,09 »


Das Ordnungsamt kontrolliert aber im Park nicht die Nummer, das Vorhandensein einer Marke mit der richtigen Form und Farbe reicht aus. Zumal es nach wenigen Monaten am Hund sowieso nicht mehr möglich ist, die Nummer zu lesen. Egal in welcher Stadt ich gelebt habe, die Marke ist nach wenigen Wochen unleserlich, nach ein paar Jahren ist auch die Form eher kreativ.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Das Ordnungsamt kontrolliert aber im Park nicht die Nummer,

Das ist dann deren Problem, nicht das des Hundehalters. Falls du keine Marke vorweisen kannst, gleicht das Ordnungsamt deine Angaben sowieso mit dem Finanzamt ab. Die Marke kannst du auch im Portemonnaie tragen. Oder in einem Täschchen am Halsband oder Geschirr. Das ist nicht nur zum Schutz der Marke ratsam, sondern vor allem auch zum Schutz des Hundes. Schließlich sind die Metallmarken scharfkantig. Aber auch sonst bleiben die eingestanzten Nummern jahrelang lesbar. Alle paar Jahre gibt es sowieso neue Marken.

» Schwarze Strümpfe » Beiträge: 70 » Talkpoints: 19,09 »



Du solltest nicht von deiner Gemeinde auf andere schließen. In vielen Steuersatzungen wird das Anbringen der Marke am Hund gefordert und die Marke im Geldbeutel oder an der Leine macht dich 10 bis 15 Euro ärmer. Neue Marken in anderen Farben oder Formen sind ebenfalls nicht überall üblich. Teilweise erbt die Marke auch der nächste Hund. Und mancherorts gibt es gar keine Marken.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Schwarze Strümpfe hat geschrieben:Jede Marke hat eine eigene Nummer, die es meinem Wissen nach, nur einmal gibt. Alleine deshalb schon ist es nicht möglich, zwei Hunde mit derselben Nummer herumlaufen zu lassen.

Das ist nicht so der Fall, wie gesagt meine Marken waren auch schon öfters einmal weg und ich musste mir neue besorgen. Dabei wurde dann eine neue Marke gefertigt mit der alten Nummer darauf. Die Nummer wurde aus dem System gesucht oder man gab diese bereits am Telefon von der Rechnung an. Somit wäre es ein leichtes gewesen sich diese in Masse ausgeben zu lassen mit der neuen Nummer. Aber das macht auch jede Gemeinde anders genauso wie Farbe, Form usw.

Auch ist die Anbringung je nach Gemeinde unterschiedlich, bei einigen wird die Nummer nur aufgedruckt und kann sie in der Tat nach einigen Wochen oder Monaten gar nicht mehr lesen. So waren auch meine Marken. Mein Bruder hat ebenfalls Hunde, und dort wird die Nummer eingestanzt und ist somit auch noch nach Jahren lesbar. Andere Gemeinden lassen das mit einem Laser gravieren, auch dort hält es länger. Es sind auch nicht immer Metallmarken, sondern teilweise bekommt man auch einen Plastikchip der aussieht wie für einen Einkaufswagen im Supermarkt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Du solltest nicht von deiner Gemeinde auf andere schließen. In vielen Steuersatzungen wird das Anbringen der Marke am Hund gefordert und die Marke im Geldbeutel oder an der Leine macht dich 10 bis 15 Euro ärmer.

Ich bezweifle, dass das rechtlich haltbar ist. Meines Erachtens spekulieren solche Vorschriften nur mit der Faulheit der Bürger, gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen.

» Schwarze Strümpfe » Beiträge: 70 » Talkpoints: 19,09 »


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