Bei Neueinstellung Altverträge einreichen müssen?

vom 15.01.2019, 10:15 Uhr

Wenn man irgendwo neu eingestellt wird, muss man in der Regel eine ganze Reihe Unterlagen einreichen. Unter anderem sind dies vergangene Arbeitszeugnisse, Abschlusszeugnisse von der Schule oder dem Studium, eventuell Führungszeugnisse und dergleichen.

Ein Cousin hat im Moment den Fall, dass er ab Februar eine neue Stelle antreten will. Er hat auch schon alle Unterlagen eingereicht, die vorab gefordert worden sind. Vor kurzem hat sich aber der neue Arbeitgeber gemeldet, dass er noch die Alt-Verträge der letzten beiden Arbeitgeber einreichen soll, sonst könne er nicht eingestellt werden.

Von so einem Fall habe ich ehrlich gesagt noch nie gehört und ich habe mich gefragt, ob das überhaupt rechtens ist. Ich meine, reicht theoretisch nicht einfach aus, dass man das frühere Arbeitszeugnis einreicht? Warum müssen die Alt-Verträge sein? Habt ihr so einen Fall schon erlebt? Ist das legal?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich weiß nicht, ob das legal ist, kann mir das aber nicht vorstellen. Ein Arbeitsvertrag kann ja eine sehr individuelle Angelegenheit sein, die nicht zur Weitergabe gedacht ist. Den neuen Chef geht es beispielsweise überhaupt nichts an, was der neue Mitarbeiter vorher verdient hat, wenn er dies nicht freiwillig erzählt. Ich glaube also nicht, dass das legal ist, sondern eher unter Datenschutz fällt.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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