Bei Kapitalertragssteuer extra noch Solidaritätszuschlag?

vom 11.01.2024, 12:36 Uhr

Wenn man als Einzelperson Zinserträge von über 1000€ hat, dann muss man darauf Kapitalertragssteuer zahlen. Damit ist es aber wohl nicht getan, denn wie ich gerade gesehen habe, da werden wohl auch noch 5,5% Solidaritätszuschlag fällig. Ich dachte ja, dass diese Steuer schon abgeschafft ist, aber dem scheint wohl nicht so zu sein. Hat denn dieser Solidaritätszuschlag noch seine volle Gültigkeit oder gibt es da schon mittlerweile irgendwelche Neuerungen?

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» suske » Beiträge: 152 » Talkpoints: 99,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja, der Solidaritätszuschlag ist nach wie vor gültig und wird auf die Kapitalertragssteuer erhoben. Trotz Diskussionen über mögliche Abschaffungen oder Reduzierungen ist der Solidaritätszuschlag weiterhin Teil der deutschen Steuergesetzgebung. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass 5,5% des zu zahlenden Steuerbetrags als Solidaritätszuschlag abgeführt werden.

Es gab politische Debatten und Absichtserklärungen zur Abschaffung des Solidaritätszuschlags, aber bislang wurden diese Absichten nicht in konkrete Gesetzesänderungen umgesetzt. Somit bleibt der Solidaritätszuschlag in der bisherigen Form bestehen.

Insgesamt bedeutet dies, dass bei Zinserträgen über 1000€ nicht nur die Kapitalertragssteuer fällig wird, sondern auch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die zu zahlende Steuerlast anwendbar ist. Es bleibt abzuwarten, ob zukünftige Gesetzesänderungen Auswirkungen auf den Solidaritätszuschlag haben werden.

» Alfred Irwine » Beiträge: 7 » Talkpoints: 1,36 »


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