Bei Honoarvertrag oder als Freelancer Krankschreibung nötig?

vom 28.02.2021, 22:36 Uhr

Wenn man einen normalen Arbeitsvertrag hat und angestellt ist, reicht es im Krankheitsfall normalerweise nicht, einfach nur zu behaupten, dass man krank ist. Man muss eine Krankschreibung vorlegen, um auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten. Was ist aber, wenn man nicht fest angestellt ist, sondern freier Mitarbeiter, also einen Honorarvertrag hat?

Kann man bei einem Honorarvertrag einfach sagen "ich in krank, ich kann keine Aufträge übernehmen" oder muss man da auch eine Krankschreibung vorlegen? Was sind eure Erfahrungen dazu?

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Ich denke letztendlich kommt es auf die Regelung an, die man da mit seinem Auftraggeber getroffen hat. Wenn man krank ist und es nicht geht, sollte man die Leistung später erbringen. Wenn der Auftraggeber dann eine Krankschreibung möchte, dann kann man sich ja eine geben lassen, aber ich glaube nicht, dass das tatsächlich der Fall sein wird. Man muss aber auch sehen dass das sicherlich nicht so gut ankommt und man dann vielleicht schnell mal den Freelancer austauscht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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