Bei Erwachsenenadoption Rechte an leibliche Eltern behalten?

vom 15.03.2018, 10:21 Uhr

Nehmen wir mal an, dass Frau Müller, mittlerweile 20 Jahre alt, als erwachsene Frau von Frau Meier adoptieren will, weil diese eine innige Bindung haben. Frau Meier ist auch ohne Blutsverwandschaft eine enge Vertraute von Frau Müller. Frau Meier möchte gerne, dass Frau Müller erbberechtigt wird und als Tochter wird diese das dann auch können.

Nun will aber Frau Müller ihre Eltern nicht verlieren und fragt sich, ob sie die Rechte und Pflichten gegenüber ihren Eltern und die Eltern gegenüber Frau Müller denn auch behalten wird. Ein Rechtsanwalt meinte, dass die leiblichen Eltern es nicht mal erfahren würden, weil Frau Müller ja volljährig wäre. Nur der Name müsste dann entweder Meier oder Müller-Meier heißen.

Wie sieht das wirklich aus? Kann man im Prinzip als volljähriges Kind die leiblichen Eltern auch rechtlich als Eltern behalten, wenn man adoptiert wird? Oder erlischt dann die Elternschaft mit den leiblichen Eltern?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Soweit ich weiß erlischt das Recht in Bezug auf die leiblichen Eltern nur, wenn man als Erwachsener eine Volladoption durchführen lässt. Die Voraussetzungen stehen unter § 1772 BGB. Ansonsten ist die Adoption von Erwachsenen eher schwach, soll heißen, dass man mit seiner leiblichen Familie auch verwandt bleibt wie man hier nachlesen kann.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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