Bei eigener Kündigung des Jobs einen Grund angeben?

vom 30.04.2018, 21:55 Uhr

Es kommt ja auch oftmals vor, dass Arbeitnehmer(innen) ihr Arbeitsverhältnis von sich aus kündigen. Wenn dies der Fall ist und man schriftlich kündigt, sollte man dann eigentlich auch den Kündigungsgrund mit angeben oder geht das den Arbeitgeber nichts an? Habt ihr schon mal von euch aus gekündigt und wie habt ihr das gehandhabt oder wie würdet ihr es tun?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Im Endeffekt geht es den Arbeitgeber nichts an, warum man kündigt. Man ist also nicht verpflichtet dies in der Kündigung anzugeben. Jedoch ist es häufig so, das derjenige der kündigt zu einem späteren Zeitpunkt sagt, warum er kündigt, sei es Umzug, Wechsel der Firma, Gehaltserhöhung oder auch andere Gründe, da gibt es eine Vielzahl. Mittlerweile gibt es auch viele Firmen, die Austrittsgespräche führen, um mehr über die Motivation zu erfahren, warum jemand ein Unternehmen verlässt. Manchmal lassen sich davon auch Maßnahmen ableiten, die dann für die verbliebenen Mitarbeiter positiv sein können.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich habe vor kurzem gekündigt und hatte das auch begründet, nicht schriftlich, aber im Gespräch mit allen, denen ich das gesagt habe. Denn diese Punkte habe ich schon mehrfach angeprangert und es wurde nie etwas geändert. Dann war man überrascht, dass ich doch kündige, als ob die dachten, ich würde die Zustände ewig so akzeptieren.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 30.04.2018, 23:51, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Keiner, weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer muss in der Kündigung einen Grund angeben. Wenn der Arbeitnehmer den Grund wissen will, braucht der Arbeitgeber diesen nur im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor Gericht, mitteilen. Aber in der Kündigung selber muss weder von Arbeitgeber- noch von Arbeitnehmerseite eine Begründung drin stehen.

Ein Arbeitnehmer braucht also wenn er kündigt nichts in der Kündigung mitteilen. Das kann man, wenn man will mündlich mitteilen, aber man muss es nicht. Geht keinem was an.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe in meinem Leben auch schon mal Arbeitsverhältnisse beendet und ich habe nicht immer auch einen Grund angegeben, weder mündlich noch schriftlich. Ich war der Ansicht, dass das einfach niemanden etwas angeht und ich wüsste auch nicht, warum ich da Rechenschaft ablegen muss. Abgesehen davon bin ich auch nicht nach dem Kündigungsgrund gefragt worden. Warum soll ich also Auskunft geben, wenn das scheinbar niemanden interessiert?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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