Bei der Autofahrt Bier trinken vollkommen legal?
Unter Freunden hatten wir kürzlich eine wirklich heftige Diskussion, die kontroverser nicht hätte enden können. Es ging nämlich um das leidige Thema Alkohol und Autofahren sowie mögliche gesetzliche Grauzonen.
Da meinte ein Bekannter von mir, dass ja ohnehin die Grenze bei 0,5 Promille als Autofahrer liegt und das es dann wiederum keinerlei Rolle spielen würde, ob er das Bier während der Fahrt trinken würde oder daheim getrunken hat. Denn es sei seiner Ansicht nach erlaubt, dieses Bier auch während der Fahrt zu trinken, solange er die 0,5 Promille eben nicht erreicht hat.
Dies führte zu regen Diskussionen, weil der Großteil der Leute dies als nicht legal empfindet, aber eigentlich fanden wir dazu auch nichts Konkretes im Web, um dies zu belegen. Wir sind also allesamt der Ansicht, dass 0,5 Promille als erlaubtes Maximum nicht bedeuten, dass man diese auch während der Fahrt trinken darf.
Doch wie sieht es mit Eurem Fachwissen diesbezüglich aus, spielt es keine Rolle, ob man ein Bier am Steuer trinkt, solange die 0,5 Promille noch nicht erreicht sind? Oder seid Ihr der Meinung, dass Alkohol am Steuer gänzlich nicht gestattet ist, unabhängig von der Promillegrenze?
Es ist nicht verboten, du kannst am Steuer trinken was du willst, aber es gilt eben diese Grenze und wenn etwas passiert, dann ist es sicherlich ein Faktor, der auch seine Wertung findet. Man hat also die ganz normale Grenze, die man nicht erreichen darf. Allerdings sollte man dann auch auf einen Blutnachweis bestehen, wenn man angehalten wird, da der Gehalt, gemessen durch das Blasen, sicherlich höher ist als würde man den genauen Wert über das Blut nehmen. Trinken kann man aber tatsächlich was man will am Steuer und es ist nicht verboten Alkohol beim Fahren zu sich zu nehmen.
Es wirkt sicherlich reichlich merkwürdig. Aber schon von der bloßen Logik her ergibt es wenig Sinn, dass man vor Fahrtantritt ein Bier trinken darf, aber nicht währenddessen. Ich selbst mache das auch manchmal, wenn ich mir nach Feierabend auf einen Freitag ein paar Bier kaufe, öffne ich durchaus mal das erste auf der Heimfahrt. Aber ich krieg das nicht mal leer, bis ich zuhause bin.
Dabei sollte man es allerdings belassen. Man darf auf gar keinen Fall unterschätzen, wie rasch 0,5 Promille erreicht sind. Ich bin etwa 1,80 groß mit 65 Kilo. Laut Promillerechner bin ich schon nach zwei kleinen 0,33l Bier über dem zulässigen Grenzwert.
Dann muss man auch beachten, dass auch ein Grenzwert von 0,3 Promille angewandt werden kann, dafür reicht selbst bei wesentlich kräftiger gebauten Männern als mir bereits ein Bier oder ein Glas Wein. Dieser greift nämlich dann, wenn man in einen Unfall verwickelt wird und führt nahezu automatisch zu einer Teilschuld. Ebenso kann dieser angewandt werden, wenn man bei diesem Wert bereits Auffälligkeiten in der Fahrweise zeigt. In beiden Fällen drohen mehrere Punkte in Flensburg und einige Monate Führerscheinentzug.
An diese Frage kann ich mich noch aus der Fahrschule erinnern. Ich weiß aber nicht mehr ob wir das besprochen hatten weil es eine mögliche Frage für die theoretische Prüfung war oder ob das jemand einfach aus Neugierde wissen wollte.
Für dich als Autofahrer ist nur die Promillegrenze relevant. Ob du beim Fahren nun Bier, Wodka oder Cola trinkst ist völlig egal, was zählt ist wie viel Alkohol du im Blut hast. Genau darauf bezieht sich "Alkohol am Steuer". Eigentlich müsste es "alkoholisiert am Steuer" heißen, denn was zählt ist dein Alkoholgehalt, nicht der der Flasche in deiner Hand.
Die Wahrscheinlichkeit, dass du in das Messgerät pusten musst, dürfte sich aber deutlich erhöhen wenn du bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bierchen in der Hand gesichtet wirst. Und darauf hätte ich persönlich ja nun so gar keine Lust.
Also natürlich darfst du bei der Autofahrt Bier trinken. Dagegen gibt es kein Gesetz. Das ist anders als beispielsweise beim Handy am Steuer. Denn rein formal ist ja das Fahren unter Alkoholeinfluss strafbar und das auch erst ab 0,3 Promille. Das wird gerne vergessen. Denn bereits ab 0,3 Promille macht man sich strafbar, wenn man den Straßenverkehr gefährdet durch seine Fahrweise. Und das ist auch nicht so ganz banal. Da können schnell bis zu 3 Punkte fällig werden und der Führerschein entzogen werden. Ab 0,5 Promille ist man in jedem Fall dran, selbst wenn man noch wirklich ganz ordentlich fährt.
Man sollte sich da also schon gut kennen, was man wirklich ab kann und was nicht. Und das insbesondere auch unter Berücksichtigung, dass man für die anderen Fahrer keine Gefahr darstellt.
Automatisch Schuld an einem Unfall ist man dagegen unter Alkoholeinfluss nicht. Allerdings muss man schon nachweisen können, dass man auch nüchtern den Unfall auf keinen Fall hätte vermeiden können. Damit ist man natürlich auch in einem Graubereich, den die Versicherung gerne zu ihren Gunsten nutzen.
Von daher ist natürlich das Biertrinken am Steuer grundsätzlich vollkommen legal. Die Frage ist aber eben, ob es sinnvoll ist und ob man den Konsum auch wirklich so gestalten kann, dass man noch sicher fährt und unter 0,5 Promille bleibt, damit man auch wirklich keinen Ärger bekommt. Und man muss natürlich damit rechnen, dass man von der Polizei eher schneller kontrolliert wird, wenn man da mit einem Bier in der Hand vorbei fährt.
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