Bei bestehendem Einzelunternehmen GbR nochmal anmelden?
A hat ein Einzelunternehmen und als A dieses damals beim Finanzamt angemeldet hat, musste A diesen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Wenn A nun noch zusammen mit B eine GbR gründet, wie läuft das dann beim Finanzamt? Muss das auch nochmal angemeldet werden? Meldet sich da jeder einzeln oder zusammen als GbR?
D.h. wenn A und B zusammen eine GbR gründen, müssen dann A und B jeweils einzeln sich bei ihren jeweils zuständigen Finanzämtern melden und nochmal so einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für die jeweiligen Anteile an der GbR ausfüllen? Oder zählt die GbR dann als juristische Einheit und es muss für die GbR als Ganzes (nicht aber von A und B einzeln) ein solcher Fragebogen ausgefüllt werden? Aber welches Finanzamt ist dann zuständig, wenn A und B verschiedene Wohnsitze haben? Kann man sich das aussuchen?
Natürlich muss eine GbR auch bei bestehendem Einzelunternehmen beim Finanzamt angemeldet werden. Die GbR erhält schließlich eine eigene Steuernummer. Deshalb ist der Bogen zur steuerlichen Erfassung neu einzureichen.
Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bereich die GbR ihren Sitz hat. Gibt es keine Geschäftsräume, dann nimmt man die Wohnanschrift eines Gesellschafters und stattet den mit einer Empfangsbefugnis aus. Zur Anmeldung ist der ausgefüllte Bogen, Kopien der Personalausweise aller Gesellschafter und sofern vorhanden der Vertrag in Kopie einzureichen.
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