Bei besenreiner Wohnungsübergabe auch Fenster putzen?

vom 11.01.2015, 14:31 Uhr

Frau A wohnte in einer Wohnung, die sie schon seit 5 Jahren bewohnte. Sie ist nun ausgezogen und wollte die Wohnung besenrein übergeben. Der Vermieter, der die Wohnung abnahm bei der Schlüsselübergabe beschwerte sich, dass die Fenster nicht geputzt wären. Er meinte, dass man doch bei der Übergabe auf Sauberkeit achten sollte und er hat von A verlangt erst die Fenster zu putzen, ehe er das Übergabeprotokoll unterschreibt. Ansonsten würde er das beim Protokoll erwähnen und Fensterputzer beauftragen. Die Kosten würden dann von der Kaution abgezogen werden,

Frau A war so erschrocken, dass sie schnell die Fenster putzte. Denn sie will ja die Kaution wieder bekommen. So wurde dann das Übergabeprotokoll ohne irgendwelche Mängel unterschrieben und Frau A wird dann wohl auch die Kaution wieder bekommen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass man wegen ungeputzter Fenster einen Teil der Kaution zurückbehalten darf. Denn ich denke nicht, dass der Vermieter mit so etwas durch kommen würde. Wisst ihr, wie die Rechtslage ist? Muss man, wenn man die Wohnung übergibt und auszieht auch die Fenster geputzt haben? Putzt ihr die Fenster, wenn ihr aus einer Wohnung zieht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein, ich putze meine Fenster bei der Wohnungsübergabe natürlich nicht, ich bin mir auch ziemlich sicher das man das nicht muss. Ich kann Frau A da aber schon verstehen, bei einer Wohnungsübergabe hatte mein ehemaliger Vermieter an allem was auszusetzen, dem passte wirklich nichts!

Ein langes hin und her und plop, ich war meine 800 Euro Kaution los. Der hat mir sogar eine extra Müllabfuhr berechnet weil ich angeblich zuviel grünen Müll weggeschmissen hatte. Alles in allem, lieber einmal den Lappen schwingen und dann mit Geld nach Hause als sich auf einen Streit einlassen der eh nur Nerven kostet.

» RavenThunder » Beiträge: 1315 » Talkpoints: 11,03 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ob er das kann oder nicht weiß ich nicht, wobei ich es mir nicht vorstellen kann. Ich sehe es auch so, dass das eine Arbeit ist, die man doch machen kann. Das sind wenige Minuten und man hinterlässt einen besseren Eindruck, als wenn man dreckige Fenster hat, durch die man nicht schauen will. Sicherlich hatte der Vermieter einfach keinen Bock die selber zu putzen, aber ich finde, dass man das schon machen kann, es ist ja keine Arbeit.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ob er da jetzt wirklich einen Teil der Kaution behalten darf weiß ich nicht. Ich denke allerdings eher nicht, besenrein bedeutet ja eigentlich das man nur noch durchkehren muss. Und trotzdem würde ich persönlich meine Fenster putzen bevor ich die Wohnung übergebe, und ich denke das gehört auch dazu. Schon des Anstandes wegen. Ich würde das schon peinlich genug finden wenn meine Fenster so dreckig wären das mich mein Vermieter darauf ansprechen muss.

Oder anders herum, wenn ich in eine Wohnung ziehe in der nicht mal die Fenster geputzt sind würde ich mir meinen Teil über die Vormieter denken. Und erstmal zu putzen anfangen. Denn wer es bei einer Wohnungsübergabe nicht mal für nötig hält die Fenster zu putzen, dem traue ich auch zu das er das Bad und dazugehörige Toilette vorher nicht geputzt hat.

» Anijenije » Beiträge: 2730 » Talkpoints: 53,02 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Für mich war es bisher selbstverständlich, wenn wir umgezogen sind, dass alles sauber war, angefangen beim Fußboden, den Türen und selbstverständlich den Fenstern. In dem Fall kann ich den Vermieter verstehen, dass er die Wohnung nicht abgenommen hat. Wie lange die Fenster sauber bleiben, wenn jemand nicht sofort wieder neu einzieht, das ist eine andere Sache. Selbst als wir die Wohnung meiner verstorbenen Schwester leer geräumt haben, war sie sauber mit geputzten Fenstern. Frau A hat doch bestimmt auch erwartet, dass sie in eine saubere Wohnung zieht, oder? Ob der Vermieter allerdings berechtigt ist, einen Fensterputzer von der Kaution abzuziehen, das weiß ich nicht.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich finde das kommt aus den Zustand der Fenster an. Wenn sie schon so dreckig sind, dass man kaum durchschauen kann, würde ich es als Vermieter auch erwähnen. Ob er ein Recht auf einen Fensterputzer hat, wenn die Fenster nicht sauber sind, weiß ich allerdings nicht. Bei normal sauberen, aber nicht frisch geputzten Fenstern finde ich es total übertrieben. Meistens ziehen nicht sofort neue Mieter ein, da werden die Fenster sowieso wieder dreckig. Außerdem putzt man wenn man in eine neue Wohnung zieht, doch alles noch mal durch, da man nicht weiß, wie der Vormieter geputzt hat.

» JadeC » Beiträge: 677 » Talkpoints: 1,71 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich habe bisher in zwei verschiedenen Wohnung gewohnt und bei keiner musste ich vor der Übergabe die Fenster putzen. Ich denke daher nicht, dass dies zwingend notwendig ist und noch zur Reinigung für die Übergabe dazu gehört. Man sagt ja, dass die Wohnung besenrein sein muss, dazu gehören für mich die Fenster auch eindeutig nicht.

Man kann sicherlich die Fenster putzen, bevor man dem Vermieter die Schlüssel übergibt, aber ich denke, dass ein Vermieter das normalerweise nicht voraussetzt und das auch eigentlich kein Grund sein sollte, wieso dieser die Kaution einbehalten kann. Zumindest habe ich noch von keinem Fall gehört, in dem verlangt wurde, dass die Fenster geputzt sind und es ansonsten die Kaution nicht zurückgeben würde.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Bei einer besenreinen Wohnung gehört auch das Fenster mit dazu. Ist das ganze zu verdreckt, dann kann der Vermieter eine Nachbesserung einfordern oder auch jemanden damit beauftragen der das macht und diesen Teil von der Kaution dann abziehen. Das Besenrein bezieht sich nur auf den Boden wie viele meinen, ist aber nicht so und auch die Spinnenweben in der Ecke und die Fenster sind dort mit inbegriffen, ist es zu schlimm damit, dann hat der Vermieter darauf auch ein Recht.

Ich kläre so etwas vorher ab, was gewünscht ist und dann komme ich auch gar nicht in solche Verlegenheiten. Meine Wohnungen habe ich immer sauber abgegeben und nicht nur gekehrt, sondern auch frisch gewischt und dazu gehörten dann ebenfalls auch saubere Fenster die vorher nochmals geputzt worden sind. Damit kann man ohnehin den meisten Ärger vermeiden oder auch mit einer sauberen Wohnung einen Vermieter so milde stimmen, dass er über andere Dinge hinweg sieht, die ansonsten auch zu Lasten der Kaution gehen würden. Sprich, damit kann man sich mehr Freund machen als Feind wenn die Wohnung sauber ist und nicht nur besenrein, auch wenn nur das gemacht werden müsste.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Meine Eltern haben auch 3 Mietwohnungen. Diese besenrein zu übergeben heißt lediglich, sie ordentlich zu fegen. Als wir in eine von den Wohnungen gezogen sind, waren alle Fenster so dreckig, dass ich diese sogar mit dem Kärcher Fenstersauger drei Mal wischen musste, um wieder ordentlich durchschauen zu können. Bei meinen Eltern ist es auch so, dass der neue Mieter streichen muss.

Der Vormieter muss die Wohnung also lediglich besenrein hinterlassen, ohne die Wohnung wieder weiß zu streichen, da jeder neue Mieter sich die Wohnung eh so gestaltet, wie er mag. Man muss natürlich auch kein Staub wischen oder die Toilette nochmal sauber machen. Wobei ich die Toilette wahrscheinlich nicht so hinterlassen hätte, wie ich sie beim Einzug vorgefunden habe.

» Ela123 » Beiträge: 871 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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