Bei Behandlung durch Cheftierarzt höhere Kosten befürchten?

vom 13.07.2017, 17:13 Uhr

Mittlerweile sollte ja eigentlich jeder wissen, dass Tierärzte ihre Preis durch die Gebührenverordnung für Tierärzte festlegen. Allerdings scheint dies bei einer Nachbarin von mir noch nicht angekommen zu sein. Sie hat bald einen Termin mit ihrer Katze und ihr wurde am Telefon wohl gesagt, dass ihr Termin beim Chef persönlich wäre.

Nun hat sie die Befürchtung, dass es dann für sie besonders teuer werden könnte. Sie meint, dass Chefarztbehandlungen beim Menschen ja auch meist kostspieliger wären. Ich könnte mir vorstellen, dass der Cheftierarzt einer Praxis oder Klinik vielleicht genauer aufschreibt, was untersucht wurde und welche Medikamente verabreicht wurden. Aber ich denke nicht, dass es deswegen an sich im Preis teurer wird. Immerhin müssen sich die Praxen und Kliniken ja an die Gebührenverordnung halten.

Könnt ihr nachvollziehen, dass man bei einer Behandlung durch den Cheftierarzt Angst hat, dass die Kosten höher ausfallen könnten? Wie kann ich meiner Nachbarin da etwas Beruhigung verschaffen? Von der Gebührenverordnung will sie so recht nichts hören. Kann es nicht einfach wirklich sein, dass ein Chef mehr darauf achtet, dass auch alles genau erfasst wird, was gemacht wurde und deswegen vielleicht etwas teurer wird?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Warum sollte die Sorge unbegründet sein? Genügend Kliniken rechnen unterschiedliche Sätze ab, die sich danach richtet, welcher Tierarzt die Untersuchung vornimmt. Und das steht auch ganz klar im Einklang mit der Gebührenordnung.

Ein einfaches Beispiel zeigt, was ich meine: Ein einfacher Assistenzarzt könnte z.B. je nach Zeitaufwand und Schwere des Falls immer im Rahmen zwischen 1,0-fachen (Mindestsatz) und 1,5-fachen Satz abrechnen. Ein Fachtierarzt könnte in der gleichen Praxis aber meinetwegen 1,4-fach bis 2,0-fach abrechnen und der Chef immer irgendwo zwischen dem 2,0-fachen und 3,0-fachen Satz.

Das alles wäre total ok. Genauso wie die identische Behandlung eines Tieres bei Besitzer A nach dem 1,5-fachen und bei Besitzer B nach dem 2-fachen Satz abgerechnet werden könnte. Das ist alles vollkommen legitim. Außerdem kann man noch die Vereinbarung treffen, dass mehr als 3,0-fach (Höchstsatz) anfällt. Das muss begründet werden und beide Seiten müssen der Vereinbarung zustimmen, Aber möglich und rechtlich einwandfrei ist es eben.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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