Bei Barkaution misstrauisch werden?

vom 07.04.2016, 08:03 Uhr

A möchte demnächst aus beruflichen Gründen umziehen und hat auch schon ein interessantes Mietobjekt gefunden, das zu ihm passen würde, was Lage und Größe angeht. Laut Wohnungsanzeige verlangt der Mieter die Kaution jedoch in bar, was A ein wenig skeptisch und auch misstrauisch macht. Seiner Ansicht nach würden nur unseriöse Vermieter die Kaution in einer derartigen Höhe in bar verlangen.

Ich kenne mich damit jetzt nicht sonderlich aus, sehe da aber kein Problem, so lange man dafür eine Quittung bekommt, dass man das Geld auch eingezahlt hat. Den Personalausweis des Vermieters würde ich mir auch zeigen lassen und ich würde keine Kaution bezahlen bevor ich nicht den Schlüssel in der Hand, die Wohnung vorher besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hätte.

Wie ist das bei euch? Werdet ihr bei Verlangen nach Barkautionen auch misstrauisch oder findet ihr das normal und denkt euch da nichts bei? Welche Erfahrungen habt ihr da gemacht?

» Capri » Beiträge: 658 » Talkpoints: 8,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Das ist ein ganz normaler Vorgang. Bloß weil es Bargeld ist, bedeutet das ja nicht gleich einen Betrugsversuch oder dergleichen. Der Vermieter muss es nur getrennt vom eigenen Vermögen auf ein Sonderkonto einzahlen. Und wenn man sich die Quittung geben lässt ist eh alles in Ordnung und man ist abgesichert.

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» 5-HT » Beiträge: 82 » Talkpoints: 2,28 »


Barkaution ist nichts unübliches, allerdings sollte man sich dort unbedingt eine Quittung ausstellen lassen aus der eindeutig hervorgeht, dass es sich um die Kaution für die Wohnung handelt und auch Name und Anschrift des Empfängers sollten drauf stehen. Ebenfalls macht es sich gut einen Zeugen zu haben.

Denn wenn es hinterher zu Problemen kommen sollte, ist der Nachweis das entscheidende ob man dem Vermieter die Kaution bezahlt hat oder nicht. Wird die Kaution überwiesen, dann besteht der Nachweis in Form vom Kontoauszug und auch die Bank hat die beteiligten beiden Parteien vorher verifiziert. Das geschieht bereits bei der Kontoeröffnung durch die Vorlage des Personalausweises. Somit hat man dort weniger Aufwand das ganze nachzuweisen.

Sollte sich der Vermieter jedoch weigern direkt eine Quittung entsprechend auszustellen, dann würde ich misstrauisch werden und auch die Kaution ihm nicht im guten Glauben überlassen. Denn dann würde es für mich unseriös wirken. Zudem hat ein Mieter ohnehin das Recht die Kaution auf drei Monate zu verteilen, somit wäre mit der Schlüsselübergabe und Beginn des Mietvertrages auch nur 1/3 davon fällig. Auf etwas anderes kann der Vermieter zwar pochen, aber rechtlich nicht bestehen.

Erfahrungen habe ich bereits mit der Barkaution. Dabei ging es um eine Wohnung die ich kurzfristig angemietet habe. Von der Besichtigung bis zur Unterzeichnung sind gerade einmal 24 Stunden vergangen. Da der Mietbeginn bereits zwei Tage später war, und die Überweisung der Kaution drei Banktage in Anspruch nimmt einigte ich mich mit dem Vermieter auf eine Barkaution bei der Schlüsselübergabe die somit noch am selben Tag stattfinden konnte. Entsprechend habe ich mir aber auch eine Quittung ausstellen lassen, was für den Vermieter überhaupt kein Problem war. Hinterher bekam ich noch einen schriftlichen Nachweis über die Bankverbindung auf die die Kaution eingezahlt worden ist und auch darüber eine jährliche Meldung.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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