Bei Auto Scheibe einschlagen, da Hund bei Hitze drin sitzt?

vom 12.07.2016, 06:57 Uhr

Immer wieder liest man Warnhinweise, dann man bei den sommerlichen Temperaturen seinen Hund nicht im Haus warten lassen soll. Da reichen schon wenige Minuten aus, um dem Tier schwer zu schaden oder es sogar zu töten. Hunde schwitzen anders als Menschen und daher geht es bei ihnen dann ganz schnell.

Trotz dieser Warnungen überall in den Medien, gibt es immer noch dumme Menschen, die ihren Vierbeiner "nur mal kurz" im Auto warten lassen. Manchmal werden dann Passanten dadurch Aufmerksam und rufen die Polizei. Wenn diese aber nicht schnell genug eintrifft, kann es eben auch ein tödliches Ende für den Hund bedeuten. So schlagen nun hin und wieder aufmerksame Menschen eine Scheibe des Autos ein und befreien den Hund aus diesem Backofen.

Ich finde so viel Courage und Hilfsbereitschaft toll. Ich denke, dass so sicher schon viele Hunde gerettet werden konnten. Nun lese ich aber immer wieder, dass es nun erlaubt ist, die Scheibe eines Autos einzuschlagen, wenn man einen gefährdeten Hund bei Hitze darin sitzen sieht. Dies gilt natürlich nur, wenn eben bestimmte Kriterien erfüllt sind. Eben das vom Besitzer nichts zu sehen ist und man ein Fenster wählt, bei dem der Schaden dann nicht all zu groß ist, wie eben ein hinteres Fenster vom Rücksitz.

Ich finde es gut, dass man dies nun mehr oder weniger offiziell machen darf, ohne dann dafür noch zahlen zu müssen, weil einem Lebewesen das Leben gerettet hat. Musstet ihr vielleicht schon mal die Scheibe eines Autos einschlagen, weil ein Hund bei Hitze darin gefangen war? Ist dies nun wirklich soweit Straffrei?

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich musste glücklicherweise noch keine Autoscheibe einschlagen, weil ein Hund im Auto gefangen war. Allerdings habe ich in meiner Mittagspause einen Hund in einem abgeschlossenen Auto gesehen, als es draußen schon ziemlich warm war. Da der Hund zwar gehechelt hat, aber sein Allgemeinzustand noch ziemlich gut gewirkt hat und die Temperaturen draußen noch nicht total heiß waren, habe ich zunächst die Polizei gerufen. Diese ist dann auch glücklicherweise innerhalb weniger Minuten gekommen und hat mir versprochen sich um die Angelegenheit zu kümmern. Ich musste dann leider weiter, da meine Mittagspause zu Ende war, daher weiß ich nicht, wie die Polizei weiter gehandelt hat.

Eine Freundin hat mir allerdings letztens erzählt, dass sie tatsächlich eine Autoscheibe wegen eines eingeschlossenen Hundes eingeschlagen hat. Dieser war, als sie auf ihn aufmerksam wurde, schon völlig apathisch und lag auf der Seite. Da sie hier schnell handeln musste, hat sie nicht erst die Polizei gerufen, sondern die Autoscheibe mit einem großen Stein eingeschlagen. Sie hat dann einen anderen Passanten gebeten, den tierärztlichen Notdienst und die Polizei anzurufen. Der Hund konnte glücklicherweise in letzter Minute gerettet werden, da der Tierarzt meinte, spätestens eine Viertelstunde später, wäre das Tier tot gewesen. Die Polizei hat meine Freundin sogar für ihr schnelles Eingreifen gelobt und eine Strafe musste sie selbstverständlich nicht zahlen.

» swipu91 » Beiträge: 580 » Talkpoints: 33,30 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich bin dabei eher geteilter Meinung. Diese Erlaubnis wird doch dann auch gerne ausgenutzt, wer weiß schon wirklich wie lange der Hund in dem Auto sitzt und auch das Hecheln wird von 5 unterschiedlichen Leuten auf 5 unterschiedliche Weisen interpretiert. Wenn der Hund bereits bewusstlos im Fahrzeug liegt, dann ist es keine Frage. Aber wenn der Besitzer tatsächlich nur einmal 2 Minuten weg ist, z.B. um etwas aus der Wohnung holen, dann ist es eine vollkommen überzogene Maßnahme und entsprechend soll der Schaden vom Verursacher dann eben auch beglichen werden.

Mit Kindern verhält es sich nicht anders. Hier liegen tatsächlich Leute auf der lauter und beobachten Mütter mit ihren Kindern oder auch Tieren. Mich selbst hat es auch schon getroffen. Ich bin auf dem Parkplatz vom Supermarkt gefahren, habe das Auto abgestellt und mein Kind im Auto gelassen um einen Einkaufswagen zu holen. Das dauerte vielleicht 1-2 Minuten. In dieser Zeit hatte ein "engagierter" Mitbürger das alles bereits gesehen, die Polizei verständigt und machte mir eine Szene auf dem Parkplatz was mir einfallen würde, mein Kind bei der Hitze "Stundenlang" im Auto zu lassen.

Polizei kam hat sich das ganze angehört, fasste kurz auf die Motorhaube und erteilte dem Anrufer eine direkte Ansage, dass sie der Meinung sind er lügt und nicht ich. Dieser Mensch war den Beamten auch bereits schon bekannt von ähnlichen anderen Situationen mit Kindern und Tieren. Hätte dieser Mann nun noch meine Scheibe eingeschlagen um mein Kind zu "retten" dann hätte ich alle Mittel in Bewegung gesetzt ihn strafrechtlich sowie zivilrechtlich für den Schaden aufkommen zu lassen.

Also in erster Linie sollte man sich selbst absichern bei einer solchen Situation. Wenn das ganze noch ansprechbar ist und einen guten Eindruck vermittelt, dann lieber die Polizei rufen anstatt einfach Scheiben einzuschlagen. Die Polizei hat dazu ganz andere rechtliche Mittel in der Hand als der zivile Bürger. In einer Notlage z.B. wenn der Hund bereits Bewusstlos auf der Bank liegt oder Apathisch wirkt, dann kann und sollte man auch die Scheibe einschlagen ohne hinterher dafür belangt zu werden. Man muss die Mittel einfach immer Abwägen von Situation zu Situation. Eine pauschale Aussage zu treffen, dass es immer gestattet ist und man dafür nicht aufkommen muss, ist sicherlich der falsche Weg.

Scheiben habe ich schon einige eingeschlagen und eingetreten, aber nicht wegen eines Hundes bei der Hitze. Das hatte dann andere Gründe wie z.B. Verkehrsunfälle mit deformierten Fahrzeugen und anders kein herankommen an die Insassen war. Ganz ungefährlich ist das einschlagen weder für den Insassen noch für den Helfer an sich. Von daher sollte die Hand und der Arm mit langen Ärmeln geschützt werden und auch Fremdkörper können sich zum öffnen eignen. Eine Heck- oder Frontscheibe einschlagen klappt durch die Folie im Inneren meistens ohnehin nicht, da diese zwar springt mehr aber auch nicht. Von daher ist die erste Wahl immer ein Seitenfenster, welches möglichst weit weg von der betreffenden Person oder dem Tier entfernt liegen sollte wegen der Glassplitter.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Natürlich könnte das auch ausgenutzt werden, aber das ist doch bei jedem Gesetz so. Denkt nur mal an Notwehr. Da kann auch viel behauptet werden und so jemandem geschadet werden, der gar nichts gemacht hat. Nur, weil einige ihren Nutzen daraus ziehen könnten, sollte ein Gesetz zum Schutz Unschuldiger nicht verhindert werden. Was wirklich passiert ist und ob richtig gehandelt wurde, muss dann eben im Nachhinein festgestellt werden.

Ein Verbot, eine Scheibe einzuschlagen, auch wenn der Hund gerade stirbt, kostet eben womöglich wirklich Leben. Dagegen ist doch der Ärger, den manche aufgrund Übereifriger, die einen Hund schon nach einer Minute aus dem Auto holen, einfach unwichtig. Das hält sich meiner Meinung nach nicht die Waage. Und viele haben eben Angst davor, das Gesetz zu brechen und die Kosten nicht tragen zu können.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Ich habe mir ebenfalls vorgenommen, bei einem Auto die Scheibe einzuschlagen, wenn darin ein Lebewesen in der Sonnenhitze dünstet, sehe dies aber nach wie vor als allerletztes Mittel an. Ich glaube, in diesen Fällen muss man sehr stark vom Einzelfall ausgehen und nicht pauschal annehmen, dass es seit Neuestem(?) immer und unter allen Umständen straffrei ausgeht, wenn man einem Fahrzeug mit dem Pflasterstein zu Leibe rückt, solange ein Kind oder Tier drinsitzt.

Wenn offensichtlich Not am Mann ist, also das betroffene Lebewesen je nach Spezies schon apathisch bzw. krebsrot und durchgeschwitzt wirkt, würde ich natürlich auch nicht erst umständlich die Polizei anrufen und mir die Erlaubnis holen. Aber selbst hier ist es meiner Meinung nach am Besten, wenn man quasi parallel handelt, also mit den Ordnungshütern am Ohr zur Tat schreitet, oder jemanden bittet, dies zu tun.

Falls jedoch der Insasse noch munter wirkt und das Auto sich beim Anfassen nicht als Backofen herausstellt, würde ich die Situation schon noch fünf bis zehn Minuten lang beobachten oder, wie gesagt je nach Einzelfall, vielleicht auch eine Durchsage machen lassen, falls es offensichtlich ist, dass der Besitzer zum Beispiel eigentlich nur im angrenzenden Supermarkt sein kann. Aber dann muss sich schon zügig etwas tun, bevor ich die Polizei rufe. Ich denke, dass so ein Mittelweg zwischen hysterischem Aktionismus und sinnvollem Eingreifen in einer Notsituation gegeben ist.

» Gerbera » Beiträge: 11332 » Talkpoints: 52,90 » Auszeichnung für 11000 Beiträge


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