Bei Auszug Wände wie bei Einzug gestalten?
Herr A ist in seine Wohnung gezogen, als diese weiß gestrichen war. Im Mietvertrag steht auch, dass er bei Auszug die Wände wieder weiß streichen muss. Herr A hat aber gehört, dass solche Klauseln gar nicht mehr rechtens sind. Herr A hat die Wände erst vor ein paar Monaten neu gestaltet und hat hinter dem Fernseher eine Tapete geklebt und auch an einer Wand eine Tapete.
Muss Herr A die Wände auf jeden Fall nach Auszug wieder weiß streichen oder kann er die Tapeten an den Wänden lassen? Wie sieht die Rechtsprechung in Deutschland mittlerweile dafür aus? Kann ein Vermieter immer noch auf das Weißen der Wände bestehen?
Ich hatte angenommen, dass die ehemaligen Mieter die Wohnung immer komplett weiß gestrichen hinterlassen müssen. Ich habe aber auch schon Wohnungsannoncen gesehen, wo der Mieter selbst sich um Nachfolger gekümmert hat und explizit darauf hingewiesen wurde, dass nur solche Nachmieter in Frage kämen, die die Wohnung genauso (es gab lila Wände) übernehmen würde, wie sie jetzt ist. Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das rechtens und legitim ist bzw. war.
Meine Eltern vermieten auch und in den Mietverträgen wird bei ihnen festgehalten, dass jeder neue Mieter sich die Wohnung renovieren muss. Wir finden, dass es nicht unbedingt viel Sinn macht die Wohnungen weiß gestrichen zu hinterlassen, da sich der neue Mieter die Wohnung ja nach seinen Wünschen gestaltet. Somit gelten für jeden neuen Mieter die gleichen Bedingungen.
Warum wirft man dann nicht einfach einen Blick in das geltende Mietrecht? Starre Klauseln sind nicht mehr erlaubt, wenn darin steht alle 5 Jahre muss das Bad renoviert werden, dann ist diese ungültig. Gleiches auch mit den Renovieren beim Auszug, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde, dann muss man auch nichts machen.
Wurde sie renoviert überlassen, dann muss man auch nicht alles frisch streichen und renovieren, es reicht dann aus, dass Bohrlöcher verschlossen werden und überstrichen. Gedeckter Abstrich muss das dann ebenfalls nicht sein. Daher macht man seine Übergabe ein wenig vorher, gibt es etwas zu Beanstanden oder noch zu machen, dann kann man das immer noch nachholen. Auf den letzten Drücker erledigt das der Vermieter und stellt das dem Mieter dann in Rechnung.
Mit den Wänden ist es so eine Sache. Auf eine Farbe kann man niemanden mehr festnageln mit dem weißen. Aber wenn jemand seine Wände schwarz oder in etwas krassem Streicht, von mir aus ein leuchtendes Grün, dann kann der Vermieter auffordern zu einer gedeckten Farbe. Sprich zu grell darf es nicht sein, es muss aber auch nicht weiß sein. Und wenn abzusehen ist, dass die Farbe nicht mehr überstrichen werden kann wie z.B. bei Schwarz, dann kann der Vermieter auch die Entfernung einfordern. Trotz des Mietrechtes, was auch keine weißen Wände mehr vorschreibt.
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