Bei Auszug Parkett abschleifen Mieter- oder Vermietersache?
Familie A wohnt in einer 4 Zimmer Wohnung aus die sie in absehbarer Zeit ausziehen wollen. Nun steht im Mietvertrag etwas davon, dass das Parkett bei Auszug abgeschliffen werden muss und neu versiegelt werden muss. Die Familie wohnt seit 4 Jahren in der Wohnung und durch sie ist auf dem Parkett kein Schaden entstanden.
Familie A hat gehört, dass die Klausel nicht rechtens ist und dass das Parkett auf jeden Fall Vermietersache ist, weil man ja auch Miete dafür gezahlt hat und eventuelle Abnutzungen sind damit abgegolten.
Ist das Parkett abschleifen wirklich Vermietersache und ist die Klausel hinfällig oder muss Familie A wirklich das Abschleifen übernehmen und zahlen? Kann Familie A sich dagegen wehren und würde sie damit durchkommen?
Der übliche Gebrauch und Verbrauch der Mietsache ist mit dem Mietzins abgegolten. Sollten nun keine übermäßigen Gebrauchsspuren oder gar Beschädigungen im Bodenbelag sichtbar sein, ist es Sache des Vermieters den Belag aufzuarbeiten. Diese Klausel im Mietvertrag ist vor Gericht nicht durchsetzbar.
Leider versuchen viele Vermieter, den Mieter einfach alles an Renovierungsarbeiten aufzudrängen, was nur geht, obwohl der Mietzins üblichen Verbrauch abdeckt.
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