Bei Auszug Mülltonnen grundreinigen?

vom 08.04.2019, 11:10 Uhr

Familie Sauber wohnte in einem Einfamilienhaus zur Miete. Sie nutzten in den Jahren in denen sie dort wohnten natürlich auch die Mülltonnen des Entsorgungsunternehmen. Biotonne in grün, Papiertonne in blau, Wertstofftonne in gelb und die Restmülltonne in grau. Nun will der Vermieter die Kaution einbehalten. Denn er hat kurz nach dem Auszug eine Rechnung geschrieben, dass er alle Tonnen einer Grundreinigung unterzogen hat und deswegen schon 150 Euro von der Kaution abziehen würde. Die Tonnen wären so dreckig gewesen, dass man sie nicht brauchen konnte. Die Reinigung bezieht sich auf die Biotonne und die Restmülltonne.

Familie Sauber ist damit nicht einverstanden, weil sie noch nie nach einem Auszug die Mülltonnen sauber gemacht hat. Als sie ausgezogen sind, war ja auch noch Müll in der Tonne. Der ehemalige Vermieter lässt sich aber nicht davon abbringen und droht damit die komplette Kaution auch für die Nebenkostenabrechnung erst einmal einzubehalten. Ist das Recht bei Familie Sauber? Wie sollte Familie Sauber vorgehen? Ein Anwalt würde mehr als die 150 Euro kosten. Aber kann Familie Sauber da anders vorgehen? Was würdet ihr machen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Ich musste bisher nie irgendwelche Mülltonnen grundreinigen vor dem Auszug, aber ich habe auch noch nie ein Einfamilienhaus gemietet und habe immer in Mehrparteienhäusern gelebt. Ich würde mich da beim örtlichen Mieterschutzbund erkundigen, wie da die rechtliche Situation geregelt ist.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich antworte mal mit einer abgewandelten Floskel: Ein Blick in den Mietvertrag erleichtert die Rechtsfindung. Also in den Mietvertrag schauen, ob dort ausdrücklich die Reinigung der Mülltonnen bei Auszug aus dem Einfamilienhaus schriftlich geregelt wurde. Wenn ja, ist die Rechtslage eindeutig, wenn nicht, auch. 150 Euro von der Kaution abzuziehen, geht schon mal gar nicht. Wichtig ist meines Erachtens eine Rechtsschutzversicherung für Mieter. Die habe ich aber auch erst abgeschlossen, als mein Vermieter plötzlich komische Anwandlungen zeigte. Dann aber habe ich mich unmittelbar zu meiner Versicherungsmaklerin begeben und sofort eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht abgeschlossen. Kostet monatlich keine acht Euro.

Seitdem geht es mir wieder gut und ich kann ruhig schlafen. Das tolle an dieser Versicherung ist auch, dass man jeder Zeit eine telefonische Rechtsberatung nutzen kann, die in der monatlichen Versicherungsprämie schon enthalten ist. Wenn man also mit dem geschulten Personal dort telefoniert, kann man sich schriftliche Notizen machen für einen Brief an den Vermieter. Mit solch einer Beratung hatte ich schon gute Erfahrungen gemacht. Zumal ich dadurch einschlägig bekannte Begriffe in dieser schriftlichen Mitteilung an den Vermieter verwenden konnte. Bei fehlendem Rechtsschutz und schmalem Budget hilft vielleicht auch ein Schlichtungsspruch des Schiedsgerichtes. Das gibt es am Wohnort und die Inanspruchnahme kostet wenig Geld.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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