Bei Angehörigen Obduktion veranlassen - genaue Todesursache
In der Verwandtschaft einer Freundin ist eine Tante gestorben. Der Arzt hat im Totenschein "Herzversagen" geschrieben und die Leiche konnte dann auch schnell vom Beerdigungsinstitut abgeholt werden. Die Tochter von der Toten will aber die genaue Todesursache wissen und will das auch in die Wege leiten.
Geht das so einfach? Welche Wege muss die Tochter gehen? Die Tante ist gestern verstorben und die Beerdigung soll bald sein. Aber was muss die Tochter tun um das zu verhindern und wie teuer ist das?
Wie alt ist denn die Tante gewesen? Wenn die Dame einhundert und zwei Jahre alt war und nach langjähriger Krankheit endlich eingeschlafen ist, dann wird es vermutlich schwierig, irgend jemanden von dem Verdacht zu überzeugen, dass da was komisch gelaufen sein könnte.
Wenn die Tante noch weit vor Ablauf der durchschnittlichen Lebenserwartung gestorben ist, dann reicht es vielleicht schon, wenn man bei der Polizei erwähnt, dass die Dame nie eine bekannte Herzkrankheit hatte und man sich schon wundert, wie es da zu Herzversagen kommen könne.
Zu den Kosten habe ich keine Ahnung. Vor allem macht das vermutlich einen Unterschied, ob man die Obduktion aus persönlicher Neugier heraus will, oder ob es einen Anlass für Zweifel gibt.
Die meisten, rein pathologischen Obduktionen veranlasst der zuletzt behandelnde Arzt in Absprache mit den Angehörigen, wenn er Zweifel an der Todesursache hat. Wenn jemand stirbt, ohne dass es greifbare Ursachen gibt, ist es im Prinzip immer Herzversagen.
Manches kann man erklären, zum Beispiel den Herzstillstand bei einer Sepsis, nach einem Infarkt oder nach Verbluten. Manchmal weiß man es nicht wirklich. Dann kann der behandelndende Arzt mit Zustimmung der Angehörigen eine Obduktion veranlassen, die Kosten trägt dann das Krankenhaus.
Dummerweise bleibt bei Fallpauschalen und Kostendruck wenig Geld dafür. Außerdem fragen Ärzte ungern aktiv nach. Keine klare Erklärung ist schwerer für die Trauernden, außerdem könnte man verklagt werden. Gerichtlich angeordnete Obduktionen betreffen Todesfälle, bei denen Fremdeinwirkung nicht ausgeschlossen ist.
Findet man keinen Kostenträger und möchte selbst zahlen, kann man mit Kosten von mindestens 1.500 Euro rechnen. Das beinhaltet dann die innere Leichenschau, ein wenig Labor und den Transport. Ausführlichere Untersuchungen erhöhen die Kosten unter Umständen erheblich.
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