Befruchtete Eizellen von toter Vorgängerin austragen wollen?
Vor einiger Zeit war im Spiegel ein Bericht über einen Witwer, der mit seiner zweiten Ehefrau eine Familie gründen wollte und aufgrund der Unfruchtbarkeit seiner neuen Partnerin die eingefrorenen und befruchteten Eizellen der toten ersten Frau dafür haben wollte, was ihm gerichtlich untersagt wurde. Hier ist der Artikel im Ganzen nachlesbar.
Da ich selbst nie einen ausgeprägten Kinderwunsch hatte, war ich mir unklar, wie man das sehen könnte. Mal unabhängig davon, dass unsere Gesetzeslage diese Möglichkeit ohnehin nicht hergibt, stellen sich mir einige Fragen, wie das für alle Beteiligten wäre. Würde so etwas in dieser Konstellation für euch als neue Partnerin infrage kommen? Was würdet ihr als Angehöriger der toten ersten Frau wohl am ehesten denken? Wäre das ein tolles Erbe und ein Vermächtnis an die Welt oder eher seltsam?
Und wie wäre das vor allem für die Frau, die diese befruchteten Eizellen ihrer verstorbenen Vorgängerin austrägt? Besser als wäre es um eine Eizellen-Spende einer fremden Frau gegangen oder doch komisch, weil es um die erste Ehefrau des neuen Mannes geht? Könntet ihr euch für euch solch ein Szenario vorstellen?
Ich würde das nicht machen. Denn das zeugt doch davon, dass der Mann mit dem Tod seiner ersten Frau noch nicht abgeschlossen hat. Daher würde ich da erst gar keine Beziehung eingehen.
Was macht es für einen unterschied, ob man nun die Eizellen von der ersten Ehefrau nimmt oder von einer wildfremden Person wenn der Kinderwunsch besteht und man selbst keine Eizellen hat? Ich finde das macht sehr wenig dabei aus, es bleibt genetisch trotzdem teilweise Fremdmaterial. Das der Ehemann gerne die Eizellen seiner ersten Frau dafür haben wollte kann ich gut verstehen, denn auch wenn man mit dem Tod eines geliebten Menschen abgeschlossen hat, bleibt dieser doch immer ein Teil von einem selbst. Das man als "Ehre" das damit hinterher zum Ausdruck bringen möchte, halte ich dabei nicht für verwerflich und ich würde dem Mann auch nicht unterstellen, dass dieser mit dem Tod seiner Frau noch nicht abgeschlossen hat.
Aber man muss sich auch vor Augen führen, dass in der ersten Ehe sich um solche Dinge bereits Gedanken gemacht worden sind. Ansonsten wären die Eizellen wohl kaum eingefroren vorhanden, denn bei einem toten werden diese nicht erst entnommen. Das muss also noch zu Lebzeiten der ersten Ehefrau stattgefunden haben und damit wird man über das Thema wohl auch gesprochen haben. Sofern finde ich es auch verwerflich, dass dem Wunsch der Frau der die Eizellen gehören nicht nachgekommen wird und diese zur Zeugung der Kinder ausgegeben werden. In diesem Fall herrscht meiner Meinung nach noch enormer Nachbesserungsbedarf an den Gesetzen.
Ob das ganze für mich in Frage kommt kann ich so gar nicht beantworten. Mir wurde zwar auch immer gesagt, dass ich keine eigenen Kinder bekommen kann. Dann wurde ich schwanger und habe nun einen Sohn. Somit scheint es bei mir doch zu funktionieren, und dann müsste ich mir keine Eizellen einsetzen lassen. Würde es nicht funktionieren und der Wunsch ist ausgeprägt und stark vorhanden, dann käme das ganze wohl doch in Frage. Denn ob es nun die erste Ehefrau war oder eine Fremde, spielt für mich dabei eine untergeordnete Rolle. Nur weil das Kind genetisch nicht meines ist, heißt es auch nicht automatisch das man es weniger lieben kann. Immerhin trägt man es auch 40 Wochen mit sich im Bauch umher und damit wird es "meines" und ist auch ein Teil von mir.
Was macht es für einen unterschied, ob man nun die Eizellen von der ersten Ehefrau nimmt oder von einer wildfremden Person wenn der Kinderwunsch besteht und man selbst keine Eizellen hat?
Der Unterschied liegt für mich darin, dass die wildfremde Person dazu ihr Einverständnis geben kann und muss. Aber die tote Frau kann das nicht mehr. Vielleicht wäre die tote Frau ja der Meinung, dass die neue Frau eine grottenschlechte Mutter ist. Möchtest du dann das so jemand deine Kinder zur Welt bringt?
Die tote Frau hat in der Klinik ganz klar unterschrieben, dass die Eizellen nur an sie und ihren Ehemann gemeinsam herausgegeben werden sollen. Daran muss man sich auch halten, auch wenn die Frau schon tot ist. Sonst kann man sich ja auch fragen, welchen Sinn dann Patientenverfügungen, Testamente oder Organspendeausweise haben, wenn andere Menschen nach meinem Tod über mich bestimmen könnten.
Das kommt doch sehr auf die individuelle Situation an. Es kann schon sein, dass der Mann nicht mit dem Tod seiner ersten Frau abgeschlossen hat. Es kann aber auch sein, dass sie von beiden (Ehemann und zweiter Ehefrau) als sehr wichtiger Teil seines Lebens akzeptiert und geachtet wird.
Natürlich hat sie unterschrieben, dass ihre Eizellen nicht von anderen Personen verwendet werden dürfen. Wir reden hier ja auch gar nicht über das Rechtliche, da es in Deutschland eben verboten ist. Mal davon abgesehen, finde ich, dass der Mann einschätzen können sollte, ob seine erste Frau die zweite Frau mögen würde und für eine gute Mutter halten würde. Da die beiden offensichtlich über mögliche Kinder gesprochen haben, was sie letztlich zum Einfrieren der Eizellen brachte, hat er da ja bestimmt eine gewisse Vorstellung.
Ich kann verstehen, dass es verboten ist. Wäre es das nicht, könnte man auch nur mit dem Ziel heiraten, seine Frau nach dem Einfrieren ihrer Eizellen wieder loszuwerden und mit seiner unfruchtbaren Geliebten eine Familie zu gründen.
Aber wenn ich jetzt an meinen Mann denke (der mich, glaube ich, nicht ermorden würde um so einen Plan umzusetzen), wünsche ich ihm von Herzen, dass er eine neue Partnerin findet, mit der er glücklich ist, wenn ich mal sterben sollte. Und wenn wir gemeinsam einen großen Kinderwunsch hätten, würde ich mich freuen, wenn ich den beiden zu einer Familie verhelfen könnte, in dem sie meine Eizellen verwenden.
Und ebenso würde ich als zweite Ehefrau über diese Möglichkeit nachdenken. Ich finde es (wie soll ich das ausdrücken) familiärer, intimer, wenn man die Eizellen der ersten Ehefrau nimmt als die Eizellen einer Fremden. Dem würden natürliche viele Gespräche über diese Frau vorausgehen und ob er wirklich glaubt, dass sie einverstanden gewesen wäre. Denn immerhin muss man das dem Kind irgendwann glaubhaft vermitteln können.
Mir fehlen hier ehrlich gesagt zu viele Informationen. Das fängt schon damit an, dass die Diagnose "Unfruchtbarkeit" oftmals zu schnell in den Raum geworfen wird. Ich kenne so viele "unfruchtbare" Frauen, wo es hinterher dann doch geklappt hat mit dem Kinderwunsch, nachdem man den Kinderwunsch endgültig begraben hatte. Mich würde mal die Ursache der Unfruchtbarkeit interessieren. Ich meine, wenn es zum Beispiel organische Ursachen gibt, ist das eine Sache und definitiv nachvollziehbar. Ärzte können sich aber auch irren.
Ach, organische Ursachen sind für dich schlüssig, Täubchen? Dein Glauben in die moderne Medizin in Ehren, aber in der Reproduktionsmedizin liegt meist kein eindeutiger Befund vor. Meine Gebärmutter ist so weit gekippt, dass man die Lage operativ korrigieren müsste, um eine Schwangerschaft zu erreichen. Außerdem habe ich PCOS und die vernarbten Eierstöcke plus meine hohen Werte männlicher Hormone schließen eine Schwangerschaft aus ärztlicher Sicht aus.
Jeder Gynäkologe meinte, dass ich die Gebärmutter richten lassen müsste. Dann müsste man den Zyklus stoppen und die Eierstöcke einschneiden, um überhaupt ein Gewebe zu haben, bei dem ein Eisprung überhaupt möglich ist. Und im Anschluss müsse man den Eisprung medikamentös stimulieren. Und dann, also nur dann, hätte ich die Chance auf eine Schwangerschaft. Ich habe drei Kinder ohne jegliche Hilfe.
Leider ist der Artikel, den du verlinkt hast, so und in dieser Konstellation nicht mehr verfügbar. Aber du hast ja eigentlich sehr gut die Ausgangslage erklärt, wobei man hier natürlich trotzdem keine allgemein gültige Aussage treffen kann, da man einfach weder die Leute noch die Umstände persönlich kennt und es dementsprechend nicht einschätzen kann, weil man sich selbst nicht in der Situation befindet.
Auf der einen Seite finde ich es eine tolle Idee. So hat der Mann irgendwo die Chance, seine Frau noch bei sich zu haben, auch, wenn er die neue Frau natürlich liebt. Die Eizellen sind dann keine von einer Fremdem, sondern von jemandem, den er kennt und den er mochte. Dadurch ist das Kind dann, auch, wenn es die Hälfte der Gene vom Vater trägt, nicht ganz so fremd, als wenn es von einer anderen Frau wäre und es würde in gewisser Weise innerhalb der Familie bleiben.
Aber ich kann es auch verstehen, wenn die neue Frau es nicht wollen würde. Es könnte sein, dass sie sich durch die dadurch permanente Anwesenheit der verstorbenen Frau bedroht fühlt beziehungsweise vernachlässigt, weil es ja zum Großteil auch das Kind der verstorbenen Frau ist und deren Gene. Wenn diese beiden, vor allem die neue Frau, kein Problem damit haben und sie gut mit der verstorbenen Frau umgehen kann (zum Beispiel, wenn der Mann von ihr erzählt und sie es wertschätzt, weil sie weiß, dass sie dennoch geliebt wird), dann würde ich darin kein Problem sehen und denken, dass es ein tolles Vermächtnis sein kann, auch, wenn viele Leute das sicher nicht so sehen.
Ich denke, dass beide Partner das eben entscheiden müssen und sich überlegen sollten, ob das eine Option wäre und in Frage käme. Für mich würde es wohl auch nicht so einen großen Unterschied machen, ob die Eizellen von der verstorbenen Frau oder einen x-beliebigen Frau sind. Ich kann mir aber auch eher nicht vorstellen, solch einen Weg zu gehen. Aber es kommt sicherlich auch auf die Diagnose an und welche Gründe hinter der Unfruchtbarkeit stecken.
Für mich persönlich käme es nicht in Frage die befruchteten Eizellen einer Ex auszutragen. Das hat ganz viele Gründe. Zum einen glaube ich, dass es dem Mann und auch der neuen Partnerin schwer fällt mit dem Tod der Frau abzuschließen, wenn weiterhin ein Teil von Ihr (buchstäblich) weiterlebt. Das Kind hat schließlich die Gene der Ex, wird Ihr höchstwahrscheinlich ähnlich sehen und wird somit die Frau immer daran erinnern, dass Sie die Eizellen der Ex benötigte um ein Kind zu bekommen. Natürlich hat man das bei einer fremden Person auch. Aber da kann man sich, meiner Meinung nach, emotional besser davon distanzieren.
Und zum anderen hätte ich ein Problem damit, dass die Ex-Frau kein Einverständnis dafür gegeben hat. Auch wenn Sie tot ist, hat Sie trotzdem ein Recht darauf zu entscheiden was mit Ihrem Körper (und auch dessen Teilen) geschieht. Ich denke zudem auch, dass der Mann mit dem Tod seiner Frau noch nicht richtig abgeschlossen hat und würde mich als neue Partnerin fragen, ob ich überhaupt Nachwuchs mit Ihm haben möchte, bis dieses „Thema“ nicht endgültig abgeschlossen ist.
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