Befristeter Arbeitsvertrag für ein Jahr nicht kündbar?

vom 25.02.2018, 23:51 Uhr

Herr Frist hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der im Juli ausläuft. Die Probezeit ist gerade um. Aber er könnte in zwei Monaten in einer Firma anfangen, wo er keinen befristeten Vertrag bekommen kann. Er wollte eigentlich ganz normal den Arbeitsvertrag, den er jetzt hat kündigen, doch im Vertrag steht drin, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Befristung ausläuft und vorher nicht gekündigt werden kann.

Ist ein befristeter Vertrag wirklich nicht kündbar? Weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber? Muss Herr Frist abwarten, bis das Jahr vorbei ist oder hat er eine Chance doch das Arbeitsverhältnis zu kündigen? Ihm wurde jetzt schon gesagt, dass er keine Verlängerung bekommt und wenn er wird auch bei der neuen Firma nicht erst im Juli anfangen können, weil die früher neue Mitarbeiter brauchen. Was kann Herr Frist machen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Richtig, ein befristeter Arbeitsvertrag ist nicht einfach ordentlich kündbar. Das regelt Paragraph 15 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. Sofern nicht explizit die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vereinbart worden ist oder ein Tarifvertrag Anwendung findet, der eine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vorsieht, endet der Arbeitsvertrag ausschließlich wie vereinbart. Die außerordentliche Kündigung ist von der Sonderregelung nicht betroffen.

Die ordentliche Kündigung ist nur vorgesehen, wenn das Arbeitsverhältnis an das Leben einer Person gekoppelt ist oder länger als fünf Jahre vereinbart worden ist. Das wäre der Fall, wenn die Pflegekraft oder Haushälterin so lange beschäftigt wird, bis Opa stirbt oder weil der Fußballspieler dann zu alt wird. Dann darf nach Ablauf von fünf Jahren mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich gekündigt werden.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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