Beamtenanwärter in der PKV mit welchem Beitragssatz?
Person A beginnt im September eine Ausbildung als Beamtenanwärter im mittleren Steuerdienst des Landes Baden-Württemberg. Entsprechend wurde mitgeteilt, dass Person A entweder in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung bleiben kann wenn die Beiträge in voller Höhe selbst entrichtet werden, oder man in die Private Krankenversicherung wechselt und somit eine Beihilfe vom Dienstherren bekommt.
A hat ein Kind Zuhause, welches bislang bei ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung mit versichert ist. Würde A in die Private Krankenversicherung wechseln, dann würde das Kind ebenfalls seinen Versicherungsschutz verlieren und müsste separat versichert werden. Ein Mitversichern beim Kindsvater geht nicht, da dieser der freien Heilfürsorge unterliegt und somit über seinen Arbeitgeber Krankenversichert ist.
A ist nun dabei sich darum zu kümmern und hat festgestellt, dass es unterschiedliche Aussagen dazu gibt zu welchen Anteil sich A selbst in der Privaten Krankenversicherung versichern müsste. Auf dem ausgehändigten Merkblatt stehen 50%, die restlichen 50% kommen als Beihilfe vom Dienstherren. Die Anzahl der Kinder ist dabei unabhängig und spielt keine Rolle. Versicherungsmakler haben ihr etwas von 30% erzählt die sie sich selbst versichern müsste und die Besoldungsstelle verwies ebenfalls auf das Merkblatt.
Weitere Beamtenanwärter die mit A im September die Ausbildung anfangen sollen, haben andere Informationen erhalten, darunter eine Mutter mit 2 Kindern der mitgeteilt wurde, dass sie nur zu 30% sich versichern müsste wegen der Kinder und einer anderen mit ebenfalls zwei Kindern 20%.
Welche Angaben stimmen nun mit welchem Satz man sich selbst versichern müsste in der Privaten Krankenversicherung? Spielt die Anzahl der Kinder wirklich keine Rolle und zu welchem Satz müsste man dann die Kinder versichern? Denn dazu hat A bislang nichts gefunden, wie es mit einer Beihilfe für minderjährige Kinder aussieht wenn diese nicht beim anderen Elternteil mitversichert werden können.
Kann sein, dass ich das überlesen habe. Hat A denn schon bei den verschiedenen Anbietern für Private Krankenversicherung nachgefragt und ihre Situation geschildert? Auf so einem Merkblatt kann ja viel stehen und wer weiß, von wem das authorisiert worden ist. Ich würde konkret bei der Krankenversicherung selbst nachfragen und vielleicht sogar mehrere Anbieter abklappern um sicher zu gehen, dass es da keine Unterschiede zwischen den Anbieter gibt. Gegebenenfalls kann man sich die Auskunft schriftlich geben lassen, damit man was in der Hand hat.
Einfach mal auf die Seiten des Versorgungsamtes Baden-Württemberg gehen und die aktuelle Beihilfeverordnung runterladen. 2013 haben sich die Sätze geändert, weil es keine erhöhten Zuschüsse für Pensionäre und Ehegatten mehr gibt. Eigentlich ist es übersichtlich: 50 % für alle aktiven Beamten, auch an Anwärter, Kinder erhalten 80 % Beihilfe, bei Ihnen muss man nur 20 % versichern.
Bei der Versicherung würde ich tatsächlich ausschließlich die Debeka wählen, auch wenn sie etwas teurer ist. Dafür hat sie keine geschlossenen Tarife und die Beitragssteigerungen später halten sich in Grenzen. Außerdem erstatten die häufig, auch wenn sie meckern, wenn etwas nicht versichert ist. Dazu sollte ein Beihilfeergänzungstarif kommen, der die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht abdeckt. Der kostet nicht viel und ist Gold wert.
Die Krankenversicherungen bei denen A Angebote einholen wollte, haben A gefragt zu welchem Satz sie sich denn selbst versichern muss da es wohl je nach Dienstherr nochmals Unterschiede gibt, welcher Satz als Beihilfe gewährt wird.
Das Ausbildungsfinanzamt verweist ebenfalls nur auf das Merkblatt welches von der Oberfinanzdirektion verschickt wurde, die Vorsteherin kam wohl mit einem "ich weiß es nicht das war vor 35 Jahren als ich angefangen habe noch anders". Der Jahrgang vorher ist zwischen 14-18 Jahre alt, hat das von den Eltern machen lassen und keine Ahnung gehabt als sie dort nachgefragt hatte am Informationstreffen, und die weiteren Anwärter die mit A anfangen sollen sind auch etwas ratlos, da jeder andere Sätze genannt bekommt aber dort auch unterschiedliche familiäre Verhältnisse herrschen wie z.B. verheiratet, mehr Kinder als nur eines wie es bei A der Fall ist.
Das Merkblatt gibt nur her, dass es zu 50% Beihilfe gibt, nicht vom Familienzuschlag oder auch der Kinder abhängig ist und somit immer gleich bleibt. Das würde für mich wie auch für A im Umkehrschluss bedeuten, dass man sich zu 50% versichern müsste. Aber da andere Anwärter andere Informationen haben, wäre man schon Überversichert wenn man nur 30% bräuchte aber 50% abschließt, zudem man das mehr dann natürlich auch aus eigener Tasche zahlt.
Wenn A so unsicher ist, soll A einfach mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und das Versorgungsamt anrufen. Die geben gerne Auskunft und können kompetent weiterhelfen. Wenn nicht die, wer dann?
cooper75 hat geschrieben:Einfach mal auf die Seiten des Versorgungsamtes Baden-Württemberg gehen und die aktuelle Beihilfeverordnung runterladen. 2013 haben sich die Sätze geändert, weil es keine erhöhten Zuschüsse für Pensionäre und Ehegatten mehr gibt. Eigentlich ist es übersichtlich: 50 % für alle aktiven Beamten, auch an Anwärter, Kinder erhalten 80 % Beihilfe, bei Ihnen muss man nur 20 % versichern.
Bei der Versicherung würde ich tatsächlich ausschließlich die Debeka wählen, auch wenn sie etwas teurer ist. Dafür hat sie keine geschlossenen Tarife und die Beitragssteigerungen später halten sich in Grenzen. Außerdem erstatten die häufig, auch wenn sie meckern, wenn etwas nicht versichert ist. Dazu sollte ein Beihilfeergänzungstarif kommen, der die Kosten übernimmt, die die Beihilfe nicht abdeckt. Der kostet nicht viel und ist Gold wert.
Das sind doch mal konkrete Zahlen, ich danke dir. Auch das du es schon vorneweg gegriffen hast welche Versicherung da etwas taugt und auch mit dem Ergänzungstarif hatte ich grob noch etwas im Kopf. Sonderlich habe ich mich nie mit der Privaten Krankenversicherung befasst, da es nie eine Option dargestellt hat für mich aber A am Telefon schon aus allen Wolken gefallen ist als das Angebot von der freiwilligen Gesetzlichen gekommen ist mit dem was sie dafür wollen. Sprich 450 Euro jeden Monat bei knapp 1200 Euro Bezügen, da hat man es mit der Privaten Krankenversicherung und Beihilfe wohl etwas günstiger, wobei man dort auch über die Jahre gesehen rechnen muss, da beides seine Vor- und Nachteile hat.
Eigentlich ist es gar nicht so wild. Früher hat man als Beamter einen Tarif 30 und 20 % abgeschlossen, weil es auch im Baden-Württemberg für Pensionäre 70 % Beihilfe gegeben hat und beim Ausscheiden aus dem Dienst dann 20 % eigene Versicherung weggefallen sind. Das ist jetzt nicht mehr so, es bleibt bei 50 %.
Mit 50 % Beihilfe steht der Beamte selbst sich mit einem guten Tarif und mit einem Ergänzungstarif immer besser als in der gesetzlichen Versicherung. Die 20 % für Kinder sind auch finanzierbar. Teuer wird es nur, wenn es viele Kinder und ein mitversicherter Ehegatte sind.Aber da es hier nur um die Mutter und das Kind geht, sind die Leistungen einfach besser.
Wichtig ist bei der Auswahl der Anbieter einfach, dass es eine Versicherung ist, die keine geschlossenen Tarife führt. Die billigen Angebote entstehen so: Der bisherige Tarif ist teuer, weil viele Versicherte schon älter und entsprechend kränker sind. Also schließt die Versicherung des Tarif und legt einen neuen auf. Der ist viel billiger als langfristig gerechnete Tarife, schließlich kommen hier nur junge und gesunde Kunden rein.
Dummerweise kommen in den geschlossenen Tarif keine neuen Kunden mehr. Daher teilen sich immer weniger Mitglieder immer höhere Kosten. Sobald die Kosten im neu geschaffenen Tarif steigen, schließt das Unternehmen auch den und legt einen weiteren Tarif zu günstigen Konditionen auf. Solche Angebote können einem Jahre später aber so was von um die Ohren fliegen, weil sie viel zu teuer werden.
Daher ist vernünftiger, sich auf einen Anbieter zu verlassen, der dieses Spiel nicht spielt. Man kann zwar den Tarif wechseln, aber das ist in der PKV immer schwierig. Außerdem wechselt man immer in höherem Alter, was den Beitrag nicht günstiger macht. Denn der Anfangsbeitrag in einem Tarif errechnet sich nach dem Einstiegsalter und steigt von Jahr zu Jahr.
Nachdem du dich schon sehr gut mit dem Thema auszukennen scheinst und ich mich erst einlesen müsste um A damit auch großartig weiter zu helfen, mit den Ergänzungsbeihilfen meinst du diese extra Absicherungen bzw. Zusatzversicherungen wie man es für Zähne und Brillen kennt oder geht das nochmals in eine andere Richtung?
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