Beamer und Denkmalschutz?

vom 12.04.2015, 20:46 Uhr

Mir ist ein Phänomen aufgefallen, das ich nicht so ganz verstehe, wenn ich ehrlich bin. Es handelt sich dabei um Beamer in Gebäuden mit Denkmalschutz.

Meine Universität ist keine Campus-Universität und die Gebäude der Universität sind quer in der ganzen Stadt verteilt. Manche Institute sind dabei in alten historischen Gebäuden untergebracht, die auf Grund des Alters auch denkmalgeschützt sind. Dazu gehört auch mein Institut, aber auch einige andere Institute sowie das Hauptgebäude während die Sprachlernzentren beispielsweise in komplett modernisierten Gebäuden untergebracht sind.

In einem Seminar im Institut A meinte die Dozentin bei einem Seminar diese Woche, dass wir unsere Referate auch mit Powerpoint vorbereiten könnten, was jedoch problematisch wäre, weil man dann einen Beamer besorgen müsste. Denn da das Gebäude so alt und denkmalgeschützt sei, wäre es verboten worden, einen Beamer fest zu installieren, auch wenn der Stuck von der Decke komplett entfernt worden sei. Das machte mich schon ein wenig stutzig, aber ich habe mir nichts dabei gedacht.

Zwei Tage später hatte ich jedoch ein Seminar in dem Institut meines Studienganges, dessen Gebäude auch denkmalgeschützt ist. Dort sind jedoch in den Seminaren Beamer installiert und fest verbaut worden. Das finde ich persönlich ehrlich gesagt total widersprüchlich. Ich hatte angenommen, dass Beamer grundsätzlich bei Denkmalschutz nicht fest installiert werden dürfen, warum wird das bei manchen Gebäuden offenbar doch gemacht? Wovon ist das abhängig wie und wo ein Beamer in einem denkmalgeschützten Gebäude verbaut werden darf?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Vermutlich hängt das von der Beschaffenheit der Decke ab. Möglicherweise war im zweiten Seminarraum eine ausreichend stabile Decke trotz Denkmalschutz vorhanden und im ersten Fall wäre die Decke vielleicht nicht tragfähig genug. Früher wurden gerne auch mal Vertäfelungen angebracht, die aus dünnem Holz waren und mit Stroh hinterfüttert und dergleichen. Da würde ich auch kein Elektrogerät anhängen wollen.

Vielleicht liegt es auch einfach an den Zeiten, wann die Räume renoviert wurden. Wenn der erste Raum auch zuerst renoviert wurde, war zu dem Zeitpunkt der Beamer vielleicht nicht so verbreitet und üblich wie zum Zeitpunkt der Renovierung des zweiten Raumes. Und die Universitäten haben auch nicht unendlich Geld, um so eine Genehmigung vielleicht später noch al separat einzuholen? Das wäre zumindest denkbar.

Aber frage doch zum Beispiel die Mitarbeiter in der Uni, die die Beamer verleihen. Die wissen oft besser Bescheid als die Dozenten, die diese Problematiken eher am Rande mit bekommen. Da bekommst du für eure Uni vermutlich die beste Auskunft her.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


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