Bauarbeiten vom Vermieter durchgeführt ankündigen?

vom 19.08.2015, 07:24 Uhr

A wohnt in einem Mietshaus mit 2 Gewerbeeinheiten und 3 Wohneinheiten. A hatte Urlaub und wurde vorgestern früh bereits um halb 7 aus dem Bett geschmissen, weil eine Fräse sich lautstark vor dem Schlafzimmerfenster bemerkbar machte. A ist fast aus dem Bett gefallen. Der Vermieter will ein Stromkabel der neumontierten Heizung, die an Solarzellen auf dem Dach angeschlossen ist zu seiner Gewerbeeinheit ziehen. Es ist also eine geplante Baustelle, die nicht aus einem Notfall her rührt.

A fragt sich nun, ob eine geplante Baustelle, die vom Vermieter geplant wurde nicht bei den Mietern angekündigt werden muss, damit man sich darauf einstellt. Zumal, wie A erfahren hat, die Bauarbeiter auch in den Keller von A müssen um dort das Kabel durchzuführen. A hat natürlich im Keller einiges stehen und will die Bauarbeiter nicht alleine im Keller lassen. Auch das muss A dann planen, weil er auch wieder arbeiten muss.

Muss eine Baustelle, die vom Vermieter am und im Haus geplant wurde auch bei den Mietern angekündigt werden? Wie lange im Voraus sollte das angemeldet werden? Gibt es da ein Gerichtsurteil? Der Vermieter von A meinte, dass er so viel Baulärm machen kann, wie er für nötig hält. Schließlich ist es sein Haus und er kann machen was er will und braucht nicht die Einverständnis seiner Mieter.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Theoretisch muss der Vermieter solche Maßnahmen drei Monate im Voraus ankündigen, sofern er die Räume des Mieters betreten muss. Ich würde jetzt mal vermuten, dass der Vermieter einfach vergessen hat, dass er zwar die Wohnung des Mieters nicht betreten muss, aber dessen Keller.

Wie dem auch sei, ich würde kein Fass aufmachen und mit dem Mann nach einer sinnvollen Lösung suchen. Unabhängig davon würde ich ihn über die Dreimonatsfrist nebenbei in Kenntnis setzen. Die Arbeiten sind halt schon im Gange und werden in jedem Fall stattfinden. Streitet man sich herum, ist das meiner Meinung nach Energieverschwendung, weil das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich glaube es kommt darauf an. Bei uns im Haus wurden vor einigen Monaten auch Bauarbeiten durchgeführt und es mussten Stromkabel im Treppenhaus neu verlegt werden. Aber das betraf nur die Räume der gemeinschaftlichen Nutzung und keine Privaträume. Sobald es bei uns Privaträume betrifft, wird das immer vorher per Aushang angekündigt. Wie lange vorher das angekündigt werden muss kann ich nicht sagen.

Aber da der Keller von A ja auch genutzt werden muss um dort die Bauarbeiten durchzuführen kann ich mir nicht vorstellen, dass das legal ist da ohne Ankündigung oder Erlaubnis sich einfach Zugang zu verschaffen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Naja, einfach Zugang verschaffen die sich natürlich nicht. A hat gestern Abend Besuch bekommen von dem Mitarbeiter seines Vermieters, der meinte, dass sie am nächsten Tag in den Keller müssen um dort dann das Loch in die Wand zu bohren. Und dann müssten sie noch mal rein um das Kabel zu verlegen. A musste dann gestern spät am Abend noch den Keller so frei räumen, dass man bis zu der Ecke kommt, wo das Loch gebohrt werden soll.

Der Keller ist nun frei und nun wartet A darauf, dass die Bauleute da rein wollen. A muss dann bei dem Krach dabei stehen bleiben, weil er die Bauarbeiter nicht alleine in seinem Keller lassen will. Es steht doch auch einiges dort drin, was einen Wert hat und A möchte das nicht. Vor allem musste A heute Termine kurzfristig umlegen und schauen, dass alles erledigt ist, wenn er wieder arbeiten muss.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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