Bareinzahlung aufs Girokonto und keiner weiß woher
A hat heute die Kontoauszüge bei der Sparkasse abgeholt. Zu hause hat sie dann geschaut, wie es mit den Kontobewegungen aussah und sah, dass vor 2 Wochen jemand 250 Euro auf ihr Konto gebucht hat. Es war eine Bareinzahlung.
A hat bei der Sparkasse angerufen und dort sagte man ihr, dass man das nicht nachkontrollieren kann, wer das Geld eingezahlt hat. Denn so eine Bareinzahlung kann jeder vornehmen, der die Kontonummer kennt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Bareinzahlung so anonym ist. Ich weiß, dass ich auch mal bei meiner Tochter was in bar aufs Konto gezahlt habe und dabei meinen Ausweis zeigen musste. Das ist aber schon lange her, dass ich das gemacht habe. Auch wenn ich auf mein Konto Geld einzahle muss ich mich ausweisen, wenn mich der Kassierer nicht kennt und wenn ich Bargeld auf mein Konto per Karte am Automat mache, muss ich die Karte haben.
Kann man heutzutage wirklich nicht nachweisen, wer Geld auf ein Konto eingezahlt hat? Es war bei A eine Bareinzahlung. Sollte A nun warten, bis sich bei der Sparkasse jemand meldet, der versehentlich Geld eingezahlt hat? Wie lange muss A warten, ehe sie dieses Geld verwenden darf? Es kann ja auch sein, dass es jemand gut mit ihr meinte. Wie würdet ihr vorgehen?
Nein, man muss sich nicht ausweisen. Musste man auch früher nie, auch nicht vor langer Zeit. Glaubst du nicht? Wie wäre es mit einem Selbstexperiment? Zahle doch einfach 100 Euro auf dein Konto ein und siehe was passieren wird. Man wird gewiss nicht nach deinem Ausweis fragen, im Normalfall reicht es absolut aus ,wenn du das Geld und die Karte bei dir hast.
@oruspu: Wie Diamante schon sagte, hat jemand auf ein fremdes Konto eingezahlt und nicht mit Bankkarte auf ein eigenes Konto. Bei Einzahlung mit Karte auf das eigene Konto fragt man sich ja auch nicht, woher das Geld kommt.
@ squeeky geht es nicht darum, dass eine Unbekannte und vermutlich Fremde Person Geld auf ihr Konto eingezahlt hat? oder habe ich hier etwas missverstanden? Falls nicht, so ist das ohne größere Probleme durchaus möglich.
Wie ich oben schon gesagt habe, weiß keiner woher das Geld kommt. Wenn Person A das Geld selber eingezahlt hätte, wüsste sie wohl, woher das kommt. Aber es ist nicht auf der Einzahlung erkennbar. Es ist keine Überweisung, sondern eine Bareinzahlung und bei einer Bareinzahlung auf ein fremdes Konto, musste ich früher den Ausweis zeigen. Da ich aber schon ewig keine Bareinzahlungen mehr vorgenommen habe, weiß ich nicht, wie es heute ist.
Es muss von einer Person eingezahlt worden sein, die A nicht im näheren Umfeld kennt. Ihr Freund war es nicht und auch ihre Eltern waren es nicht. Die hat sie bereits gefragt und der Sparkassenmitarbeiter hat entweder keine Ahnung oder er weiß wirklich nicht, wie man es nachprüfen kann, woher das Geld kommt und deswegen eben meine Frage, wie man es eventuell überprüfen kann, woher das Geld kommt und wie man sich weiter verhalten sollte. Kann man das Geld ausgeben? Gehört das Geld nun A oder muss A das Geld wieder geben, wenn der Einzahler nicht ermittelt wird?
Rein praktisch gesehen kann man es auch nicht nachprüfen wer das Geld eingezahlt hat. Die meisten Banken haben eh diese kleinen Tablets, wo man nun unterschreibt. Und für eine Bareinzahlung brauche ich eben nur die Kontonummer und eventuell den Namen des Kontoinhabers. Mehr ist da nicht nötig. Daher kann man es eben auch nicht nachvollziehen, wenn das von einer fremden Person gekommen ist.
Da bei solchen Vorgängen die Kontonummer eingegeben wird bei der Bank und Name nicht immer geprüft wird, kann es schon ein einfacher Zahlendreher sein, der hier zu dem Geldeingang geführt hat. Da heißt es für A einfach nur abwarten, ob da noch was von der Bank deswegen kommt. Denn hier kann nur der Einzahler einen entsprechenden Antrag stellen, der dann preisgibt, wo das Geld gelandet ist.
Ich habe im vergangenen Jahr einen Barbetrag auf ein fremdes Konto bei der Sparkasse eingezahlt. Die Kassiererin verlangte meinen Personalausweis. Diese Vorgehensweise kannte ich nicht und habe gefragt, warum sie den Ausweis sehen wollte. Da bekam ich nur zur Antwort: „Vorschrift“. Ich sah auch, wie sie etwas notierte auf dem Einzahlungsbeleg.
Wenn es also bei dir, Diamante, üblich war und auch hier am Ort, scheint es eine Vorschrift bei den Sparkassen zu sein. Vielleicht existiert diese Vorschrift wegen der Geldwäsche. Aber dann wundert es mich, warum auch kleinere Beträge mit einbezogen werden. Weil der Personalausweis jedoch verlangt wurde, muss es auch möglich sein nachzuprüfen, wer eingezahlt hat. Aber vielleicht ist jemand zu faul, den Beleg herauszusuchen.
Also so total anonym kann und darf dieser spezielle Vorgang nicht ablaufen, denn der Einzahler muss ja die Kontonummer wissen? Woher weiß er die sonst außer von dem Inhaber selbst? Eine Bareinzahlung kann schon erst einmal richtig Gebühren kosten. Warum nutzt man dabei nicht die normale Überweisung? Die kann man nämlich von jeder Bank tätigen.
Oder es war beispielsweise ein Zahlendreher bei der Kontonummer die Ursache, denn dann kann man den Zusammenhang nur noch schwer heraus finden. In einen solchen Fall funktioniert ja auch nicht mehr die Rückbuchung. Für den Einzahler ist die Sache dann eben dumm gelaufen. Allerdings muss man ja auch eigentlich schon den Begünstigten kennen, denn reine Nummernkonten sind ja nicht erlaubt in Deutschland. Daher liegt auch schon ein Fehler bei der Einzahlung vor.
Also ich habe auch schon mal eine Bareinzahlung getätigt, da das Geld dann sofort auf dem Konto des Empfängers ist und ich musste mich auch ausweisen. Leider war mein Ausweis abgelaufen und die Bank hat die Einzahlung verweigert. Ich bin dann zu einer anderen Filiale gefahren und auch dort musste ich meinen Ausweis vorzeigen. Dort haben sie aber glücklicherweise nicht auf das Ablaufdatum geachtet.
Ich würde vermutlich noch etwas warten und wenn sich niemand meldet, würde ich das Geld behalten oder für einen guten Zweck verwenden, da sich der Besitzer wohl nicht mehr melden wird.
Ohne jegliche Ausweiskontrolle funktioniert das bei einer ganz normalen Rechnung. Wenn beispielsweise der Schreiber der Rechnung die selbe Bank nutzt wie man selbst. Allerdings weiß man immer wer die betreffende Summe eingezahlt hat, denn ein Beleg bleibt bei der Bank. Der muss nämlich eine bestimmte Zeit aufbewahrt werden. So wurde mir die Sache heute von der Bank erläutert.
Ist natürlich die gesetzliche Frist der Aufbewahrung abgelaufen sieht die Sache nicht erfolgreich in Hinsicht auf den Einzahler aus. Wie soll man es dann noch feststellen? Hier kann wohl nicht einmal der sogenannte Zufall noch helfen. Der Einzahler müsste der Bank konkret bekannt sein und ein Zusammenhang mit der Zahlung in gewisser Weise vorliegen.
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