Autoversicherung mit Kilometerangabe - zu viel gefahren

vom 29.12.2014, 14:51 Uhr

Person A hat eine Autoversicherung mit einer Kilometerangabe, die er pro Jahr fahren darf. Danach staffelt sich wohl auch die Versicherung. Er hat angegeben, dass er 8000 Kilometer im Jahr fährt. Das hat auch bisher immer ganz gut geklappt. Nur in diesem Jahr ist er fast 1000 Kilometer über diese Beschränkung gefahren. Er denkt, dass er im nächsten Jahr bestimmt wieder weniger fahren wird, weil in diesem Jahr ein Urlaub mit dem Auto dabei war. A ist das aber jetzt erst aufgefallen, dass er so weit über dieser Angabe ist.

Wie sollte A sich nun verhalten? Sollte A bei der Versicherung Bescheid geben, dass er in diesem Jahr etwas darüber ist? In den Jahren davor lag er immer darunter. Welche Konsequenzen hätte es, wenn er nichts sagt? Wie wird das gerechnet? Werden die Jahre zuvor, wo er weniger gefahren ist dann anerkannt? Die Versicherung bekommt ja nicht jedes Jahr die Kilometerzahl mitgeteilt. Würdet ihr es bei der Versicherung angeben? Oder würdet ihr warten, was das neue Jahr bringt?

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kenne es so, dass man ab Vertragsabschluss rechnet. Hat also A jedes Jahr 500 Kilometer weniger gebraucht, als angegeben, dann sind nach zwei vollen Vertragsjahren die jetzt zu viel gefahrenen Kilometer ja gespart worden. A wäre also im Falle eines Versicherungsfalls immer noch in dem Bereich der vereinbarten Kilometerleistung. Denn die Versicherung kann im Zweifelsfall ja nicht nachweisen, ob jedes Jahr die 8.000 Kilometer gefahren wurden oder halt in dem einen Jahr weniger und im nächsten Jahr mehr.

Daher würde ich persönlich gar nichts machen. Aber eben nur dann, wenn man insgesamt im vereinbarten Kilometerstand liegt. Liegt A dagegen drüber, sollte er seine Versicherung darüber informieren. Denn ansonsten kann die Versicherung im Fall der Fälle die Leistung kürzen oder gar ganz streichen, weil die Versicherungsbedingungen nicht eingehalten worden sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Ich würde gar nichts machen. Meine alte Autoversicherung hat einmal im Jahr den Kilometerstand abgefragt und wenn die Versicherung nicht danach fragt, dann würde ich mich auch nicht melden.

Es kann ja auch sein, dass A im Januar 2015 erst diese Reise macht, die die vielen zusätzlichen Kilometer verursacht hat, dass weiß doch die Versicherung nicht.

» que_Linda » Beiträge: 688 » Talkpoints: 9,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



So wie das hier geschildert wird ist das völlig belanglos und jede Form der Weitermeldung würde nur unnötigen Aufwand ins Haus bringen. Im günstigsten Fall meldet sich die Versicherung und hakt es unter Kulanz ab (das wird aber registriert und bei Wiederholung wäre das dann Vorsatz) und im ungünstigsten Fall muss man nachzahlen beziehungsweise man wird dazu verdonnert die Meldung über den Kilometerstand ab sofort jährlich der Versicherung zukommen zu lassen.

Belanglos ist es deshalb weil die Überschreitung der gefahrenen Kilometer im letzten Jahr einfach nicht nachgewiesen werden kann. Sicherlich könnte die Versicherung den letzten TÜV-Bericht oder die letzte Werkstattrechnung anfordern, aber wenn die nicht zufällig Ende Dezember durchgeführt wurde dann gibt es immer noch genügend plausible Erklärungen. Außerdem ist der TÜV nur alle zwei Jahre fällig und nicht jeder bringt sein Auto zur Durchsicht jedes Jahr in die Werkstatt.

So wie du schreibst lag der Herr A meistens auch unter dem erlaubten Jahreskontingent. Diese 1000 Kilometer Überschreitung sind nicht viel so dass sie sich laut aktuellem Tachostand ausgleichen dürften so dass es im Durchschnitt passt. Auch könnte ja rein theoretisch diese Überschreitung schon im ersten Jahr der Versicherung aufgelaufen sein und da ist so etwas bestimmt auch schon verjährt.

Benutzeravatar

» hooker » Beiträge: 7217 » Talkpoints: 50,67 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^