Autoreparatur steuerlich absetzbar?
Ich habe nächste Woche eine Autoreparatur vor mir, die ggf. nicht ganz günstig wird. Meine Mutter sagte zu mir, ich solle die Quittung gut aufbewahren da man das von der Steuer absetzen kann. Mein Wissensstand war jedoch dass man nur Unfallschäden absetzen kann und das auch nur wenn sie aufgrund des Arbeitsweges entstanden sind.
Kann ich also auch normale Schäden absetzen die in meiner Freizeit entstanden sind? Und wie viel kann ich da ungefähr geltend machen? Die ganze Summe oder doch nur einen Bruchteil?
Das hast du richtig im Gedächtnis, dass du Schäden die in der Freizeit entstanden sind, nicht bei deiner Jahreseinkommenssteuer geltend machen kannst. Da werden nur die Kosten akzeptiert, wenn sie auf dem Arbeitsweg entstanden sind oder halt von Dritten auf dem Parkplatz während der Arbeitszeit verursacht werden.
Sehr schade. Obwohl ich es nicht verstehe, da die meisten Leute das Auto ja auch für den Weg oder sogar die Arbeit brauchen. Wo es kaputt geht ist dabei im Prinzip ja egal, dass es kaputt ist, ist das was am Ende Probleme bereitet. Wenn man das ganze aus dem Blickwinkel betrachtet dürften dann irgendwann auch Krankschreibungen ausgesetzt werden weil man sich zum Beispiel in der Freizeit verletzt hat.
Sehr fragwürdiges System - Schade!
Ich frage mich dabei, ob man das dann nicht doch vielleicht auch als außergewöhnliche Belastungen absetzen kann, wenn man auf das Auto angewiesen ist und es sich nicht um einen Unfall auf dem Arbeitsweg gehandelt hat. Ist da nicht dennoch etwas möglich?
Wenn man selbständig ist und eine Auto im Betriebsvermögen vorhanden ist, kann man alle Kosten für das Auto absetzen.
Bei Arbeitnehmern gibt es normal nur die 30 Cent je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie 30 Cent je gefahrenen Kilometer für Dienstfahrten. Damit ist normalerweise alles abgegolten. Einzige Ausnahme sind die Reparaturkosten bei einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Diese können zusätzlich geltend gemacht werden.
Habe nochmal eine Frage bezüglich des Themas. Wie verhält es sich bei Schäden am Auto die passieren wenn das Auto auf dem Firmenparkplatz steht und kein Täter feststellbar ist, also eine Fahrerflucht? Ist das steuerlich absetzbar? Und muss man da Anzeige gegen Unbekannt erstatten, auch wenn man sicher ist, dass dies ohnehin keinen Erfolg haben wird?
Diese Fragen wurden oben sehr klar und deutlich beantwortet.
Eine Frage, ja. Aber die Frage ob ich nun Anzeige erstatten müsste steht nach wie vor offen. Ist ja auch nicht ganz irrelevant. Bislang habe ich darauf verzichtet, da ich die Wahrscheinlichkeit als recht gering ansehe dass ohne Zeugen hier eine Verfolgung in Frage kommt. Wahrscheinlich hat keiner die Tat beobachtet, da man das sonst im Gebäude gemeldet hätte. Und selbst wenn es jemand gesehen hat, würde die Polizei das wahrscheinlich im Nachhinein nicht mehr mitbekommen.
Wäre nur die Frage, ob eine Anzeige hier eine steuerrechtliche Relevanz hätte, auch wenn kein Täter gefunden wird.
Ob eine Anzeige etwas bringt oder nicht, ist doch erst mal egal. Dir entstehen ja dabei keine zusätzlichen Kosten, wenn du eine Anzeige gegen Unbekannt stellst. Wobei ich bisher nicht erlebt habe, dass das Finanzamt ein Aktenzeichen dazu wissen wollte. Bisher wollte man nur einmal genauere Angaben haben und hat dann bei der zuständigen Straßenmeisterei geprüft, ob zu dem Zeitraum wirklich eine Baustelle, wie von uns beschrieben, auf der Autobahn war.
@Juri1877: Bei Selbständigen kann man unter Umständen nicht immer alle Kosten für das Auto ansetzen. Das kommt darauf an, wie man abrechnet. Ich selbst rechne nur die gefahrenen Kilometer ab ohne dass ich Angaben zum Kilometerstand auf dem Tacho machen muss. Für jeden gefahrenen Kilometer rechne ich mit 30 Cent und damit sind alle anderen Kosten mit abgedeckt.
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