Auto durch Fahrerflucht vor Haustür beschädigt

vom 25.10.2014, 12:28 Uhr

A hat ein Auto, welches immer auf einem Parkplatz vor der Haustür steht. Heute Morgen geht A ans Auto uns sieht eine große dicke Schramme hinten links. Es muss durch ein ausparkendes Fahrzeug passiert sein, welcher dann an der rechten Seite einen Schaden haben müsste. Leider weiß A nicht mehr wer neben ihm gestanden hat um diesen Fahrer dann zur Rechenschaft zu ziehen.

Wie sollte A nun vorgehen? Der Schadenverursacher wird wohl kaum zu ermitteln sein, wenn dieser nicht wieder dort stehen würde. Muss A zwingend eine Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt machen? Was bringt ihm so eine Anzeige? Der Wagen ist Vollkasko versichert. Aber wenn er es durch die Vollkasko machen lässt, wird er hoch gestuft.

Wie geht man da am besten vor um auch wirklich so einen Schaden ersetzt zu bekommen oder ist es zwecklos sich da noch einen Kopf zu machen? Das Auto ist noch nicht sehr alt und A ärgert sich schon sehr darüber.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Natürlich sollte A diese Sachbeschädigung unbedingt zur Anzeige bringen. Ich hatte vor Jahren mal einen ähnlichen Fall und die Polizei hat meinen beschädigten Wagen genauestens nach Spuren des Schadenverursachers untersucht. Leider fand man an meinem Wagen keinerlei Lackspuren des verursachenden Fahrzeugs.

Hätte man irgendwelche Lackreste feststellen können, so sagten mir die untersuchenden Beamten, wäre die Ermittlung sehr gut möglich und die Erfolgsquote auch sehr hoch. Also hin zur Polizei und Anzeige erstatten, zwecklos ist das nie. Den Schaden über die Vollkasko abzuwickeln, das müsste man sich wirklich gut durchkalkulieren und wird sich wohl kaum lohnen.

» bregenz » Beiträge: 166 » Talkpoints: 5,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


A war bei der Polizei und außer Fotos wurde nichts gemacht. Man sagte A noch, dass er selber die Augen aufhalten soll um nach einem möglichen Täter zu finden. Er soll sich Schäden anderer Fahrzeuge ansehen und dann versuchen mit demjenigen zu reden damit man das über die Versicherung des Unfallverursachers klären kann. Dann sollte er die Polizei benachrichtigen um diesen Fall abzuschließen. A soll also die Arbeit der Polizei im Prinzip übernehmen.

Am nächsten Tag rief dann der ermittelnde Polizist an und meinte das Gleiche. A ist ein wenig enttäuscht, dass von Seiten der Polizei nichts weiter kommen soll. Vor allem muss A nun jedes Auto unter die Lupe nehmen, welches einen Schaden an der Stelle hat, wo man es vermutet. Das ist ganz schön blöd, wenn man da steht und Schäden begutachten soll.

Und zugeben wird es nun wohl auch keiner, der weiß, was auf denjenigen zukommt, wenn es einmal bei der Polizei ist. Mindestens 9 Monate Fahrverbot und noch Punkte und eine satte Geldstrafe will keiner haben und da ist es wohl schwer jemanden zu finden, der den Schaden verursacht hat und diesen noch nicht beseitigt hat. Die Polizei macht einem jedenfalls wenig Hoffnung. Und wenn man den Täter findet, darf man die Anzeige auch nicht zurückziehen, damit derjenige aus dem Schneider wäre. Denn was bei der Staatsanwaltschaft liegt ist dort auf jeden Fall in den Akten und wenn A das einfach nicht meldet, wenn er denjenigen findet macht er sich selber strafbar.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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