Ausspioniert werden beim Crowdworking?

vom 08.09.2015, 14:22 Uhr

Spionageskandale, bei denen über den eigenen Rechner Nutzer ausspioniert wurden, gab es in den letzten Jahren immer mal wieder. Nun ist vor einer Weile ans Licht gekommen, dass ein Anbieter, der im Netz per Crowdworking Dumpinglöhne für kleine Arbeiten am eigenen Computer zahlt, die Auftragnehmer über den eigenen Rechner ausspioniert haben. Es wurde alle paar Sekunden ein Screenshot von dem vor dem Computer Sitzenden gemacht, um sicherzustellen, dass derjenige auch brav an der gestellten Aufgabe arbeitet.

Ich fand das empörend und habe mich gefragt, ob unser Rechtssystem auf so etwas eine Antwort hat. Dass Arbeitgeber ihre Angestellten nicht ausspionieren dürfen, ist meines Wissens nach mittlerweile in Deutschland geregelt. Aber wie sieht es in solchen Fällen aus, in denen der Arbeitende nicht durch ein Arbeitsverhältnis geschützt ist? Kennt sich da jemand aus? Was haltet ihr von dieser Spionage? Würdet ihr gegen so etwas rechtliche Schritte einleiten wollen?

» tok_tumi » Beiträge: 837 » Talkpoints: 1,20 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn man so was liest, ist das durchaus gruselig. Denn theoretisch könnte man ja auch einen Auftrag annehmen und an einem anderen Computer erledigen. So lange man in der Frist bleibt, ist das doch in Ordnung, oder? Oder man führt das einfach in einem Programm aus, das extra für professionelle Schreiber entworfen ist. Geht dann diese Firma davon aus, dass man nicht das Urheberrecht hat? Oder werden auch die Eingaben in anderen Programmen überwacht? Ich weiß nicht, welche Vorstellung schlimmer ist.

Und wer A sagt, sagt vielleicht auch B. Vielleicht werden dann ja auch nicht nur Screenshots gemacht, sondern auch bald die Webcam angesteuert, ohne dass man das merkt und dann Bilder von einem analysiert, ob man mal wieder im Bademantel arbeitet oder Tee oder Kaffee trinkt? Muss das sein? Muss man sich das für den Hungerlohn bieten lassen?

Ich frage mich auch, ob das rechtlich einwandfrei ist und ob das klipp und klar in den AGB steht, wenn man sich dort anmeldet. Wenn so etwas erst im nachhinein heraus kommt, bezweifle ich das.

Zu den juristischen Feinheiten bin ich überfragt. Aber so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass auch ein externer Freiberufler einen Arbeitsvertrag mit einem Auftraggeber eingeht, oder? Aber der allgemeine Menschenverstand hilft so etwas eh nicht zuverlässig weiter.

Vielleicht könnte man das als Frage mal an einen dieser Anwälte stellen, die zum Thema Internetrecht bloggen oder Informationen ins Netz stellen? Die sollten das eigentlich fundiert darlegen können.

Benutzeravatar

» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^