Außenreinigung der Rollläden Mieter- oder Vermietersache

vom 13.01.2015, 22:29 Uhr

Familie B wohnt im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses. Sie wollen aber jetzt ausziehen und der Vermieter meinte, dass sie bitte auch die Rollläden von Außen reinigen sollten, wenn sie ausziehen, weil sie das wohl die ganzen 10 Jahre nicht gemacht haben, wo sie in dieser Wohnung wohnen.

Ist es richtig, dass die Mieter aus einer Wohnung auch die Rollläden von Außen reinigen müssen? Der Vermieter argumentiert damit, dass sie ja auch die Fenster von Außen putzen würden und das würde dazu gehören. Habt ihr in einer Mietwohnung schon mal die Außenrollläden geputzt? Oder macht das euer Vermieter?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich habe bei mir noch nie dir Rollläden von Außen geputzt, ist meiner Meinung nach nicht nötig, da die Rollladenform so ist, dass beim Aufrollen der Dreck "abfällt". Und normaler Straßenstaub setzt sich sowieso täglich wieder neu ab! Wie die Situationr echtlich aussieht, weiß ich leider nicht 100%ig.

» Bobo00igs » Beiträge: 4 » Talkpoints: 0,78 »


Die Reinigung der Rollladen auf der Außenseite ist Sache des Vermieters. Er kann sie auch nicht über einen Formularmietvertrag auf den Mieter übertragen. Es gibt dazu ein Urteil des Amtsgerichts München vom 30. September 1999 (Az: 412 C 13623/99).

Dass der Mieter die Rollladen nicht reinigen muss, ergibt sich bereits aus dem dabei entstehenden Aufwand. Mieter in Erdgeschoss können nicht anders behandelt werden als Mieter in den oberen Etagen. Wie sollen diese aber ohne Gerüst und eine große Unfallgefahr die Rollladen auf der Außenseite reinigen?

» cooper75 » Beiträge: 13432 » Talkpoints: 519,92 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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